Wechsel von Vollzeit in Teilzeit - Urlaub wird umgerechnet
Frankfurt am Main/Berlin. Wechselt ein Mitarbeiter während
eines Kalenderjahres von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle, wird der Urlaub
umgerechnet. Es gilt dann der Urlaubsanspruch der Teilzeitstelle. Dies entschied
das Hessische Landesarbeitsgericht am 30. Oktober 2012 (AZ: 13 Sa 590/12).
Der Mitarbeiter wechselte am 15. Juli 2010 von einer Vollzeit-
in eine Teilzeitstelle. Der Jahresurlaub für in Vollzeit Beschäftigte beträgt 30
Arbeitstage, für Teilzeitkräfte 24. Der Mitarbeiter meinte, ihm stünden für 2010
insgesamt 27 Tage zu: 15 Tage aus der ersten Jahreshälfte und zwölf aus der
zweiten.
Dem ist nicht so, entschied das Gericht. Der Urlaub bemesse
sich nach der neuen Teilzeitstelle. Es sei unerheblich, ob der Urlaubsanspruch
ganz oder teilweise vor der Änderung der Arbeitszeit erworben wurde. Einem
Teilzeitbeschäftigten stünden die gleichen Ruhezeiten zu wie einem
Vollzeitbeschäftigten. Durch die reduzierten Arbeitstage habe er, wie alle
anderen auch, letztlich sechs Wochen Urlaub im Jahr.
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