Daten gelöscht - fristlose Kündigung
Frankfurt am Main/Berlin. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet,
seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung
tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie
sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 5. August 2013
(AZ: 7 Sa 1060/10) ergibt.
Der Arbeitgeber, ein EDV-Unternehmen, und der angestellte
Account-Manager verhandelten über Abänderung oder Aufhebung des Arbeitsvertrages
des Mannes. Während der laufenden Verhandlungen löschte der Mitarbeiter von
seinem Benutzer- Account rund 80 eigene Dateien sowie weitere 374 Objekte: sein
Adressbuch mit sämtlichen Kontakten, 51 E‑Mails, 167 Aufgaben und 12 Termine.
Das Gutachten eines Sachverständigen wies später die Löschung der Daten nach.
Schon am nächsten Tag entdeckte der Arbeitgeber die Löschungen
und kündigte dem Account-Manager fristlos. Der Mann klagte gegen die Kündigung.
Ohne Erfolg. Eine solche Datenlöschung stelle einen wichtigen
Grund für eine außerordentliche Kündigung dar, so die Richter. Mit ihr seien
Daten zu den Kundenbeziehungen des Unternehmens zerstört worden. Es gehöre zu
den vertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitsvertrags, dass der Mitarbeiter
seinem Arbeitgeber jederzeit den Zugriff auf seine Arbeitsergebnisse ermögliche.
Die umfangreiche Datenlöschung sei daher ein massiver Verstoß gegen eine
selbstverständliche Nebenpflicht. Sie habe das Vertrauen in die Integrität des
Mitarbeiters vollständig zerstört.
Der Mitarbeiter habe die Daten gelöscht und unmittelbar darauf
den Arbeitsplatz verlassen. Diese Reaktion auf die Gespräche über die
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses müsse den Arbeitgeber überzeugt haben, dass
er im Falle einer Zusammenarbeit bis zur Kündigungsfrist nicht mit der
notwendigen Loyalität des Mitarbeiters hätte rechnen können.
Auch eine Abmahnung, die in der Regel einer Kündigung aus
verhaltensbedingten Gründen vorangehen müsse, sei hier nicht notwendig gewesen.
Der Mitarbeiter habe genau gewusst, dass das Unternehmen die Löschung der Daten
auf keinen Fall hinnehmen würde.
◄
zurück
|