Arbeitgeber muss bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Schmerzensgeld zahlen
Siegburg/Berlin. Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu
verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise
minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
darstellen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter
unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt oder ihn wiederholt feindselig
behandelt, schikaniert und persönlich herabwürdigt. Ein Schmerzensgeldanspruch
des Betroffenen gegenüber seinem Arbeitgeber von zwei Brutto-Monatsgehältern ist
dann gerechtfertigt. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.
Oktober 2012 (AZ: 1 Ca 1310/12) wird hingewiesen.
Ein Industriekaufmann arbeitete seit 1994 in der Position des
Bereichsleiters Software-Service bei einer Firma, die
Informationstechnologie-Dienstleistungen anbietet. Nach einer Umstrukturierung
wurde er als Taskmanager Informationstechnologie beschäftigt. Er musste hierbei
Leistungsabrechnungen ausfüllen, in denen die Abwesenheits- und
Anwesenheitszeiten sowie die während der Arbeitszeit erledigten Aufgaben mit
Angabe der jeweils benötigten Zeit eingetragen wurden. Über Jahre hinweg hatte
der Mann wiederholt darauf hingewiesen, dass er nicht ausgelastet sei und um
Aufgaben gebeten. Daraufhin wurde er angewiesen, unter anderem EDV-Schrott zu
sortieren. Urlaubsanträge wurden abschlägig beschieden. Der Mitarbeiter
erkrankte psychisch. Als er nach seiner Erkrankung zurückkehrte, war sein
Arbeitsplatz durch einen Auszubildenden besetzt. Er musste sich an einen Tisch
setzen, der zuvor zum Abstellen von Kaffeekannen benutzt worden war und mit dem
Rücken zu den übrigen Kollegen arbeiten. Er sah von seinem Arbeitsplatz aus auf
den Parkplatz. Auch war kein Bürostuhl mit Armlehnen für ihn vorgesehen. Einen
Computer musste er selber installieren, eine Maus wurde ihm zunächst noch
verweigert.
In diesem immer wiederkehrenden Verhalten der Vorgesetzten sah
das Gericht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers. Die
Handlungen hätten systematisch die Ausgrenzung des Mitarbeiters bewirkt und ihm
suggeriert, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise
minderwertig. Damit habe man seine Würde angegriffen. Dazu zähle auch die
Anweisung, Tagesberichte zu erstellen. Arbeitszeitaufstellungen seien nur dann
sinnvoll, wenn ein Arbeitnehmer überlastet sei und nicht wenn er jahrelang um
mehr Aufgaben bitte. Dass der Mann EDV-Schrott habe sortieren müssen, habe ihm
zeigen sollen, dass sein Arbeitgeber ihn für nichts anderes mehr verwenden könne
als eben für das Sortieren von Schrott. Auch die Wegnahme seines Arbeitsplatzes
sei eine Rechtsverletzung gewesen und hätte auf die Ausgrenzung des Mitarbeiters
abgezielt. Das Gericht sprach dem Mann Schmerzensgeld in Höhe von zwei
Brutto-Monatsgehältern zu.
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