Heimlich Personalgespräch
aufgezeichnet - fristlos gekündigt
Mainz/Berlin. Personalgespräche sind vertraulich. Zeichnet ein
Arbeitnehmer heimlich ein solches Gespräch auf, ist dem Arbeitgeber nicht mehr
zuzumuten, mit ihm zusammenzuarbeiten. Eine fristlose Kündigung ist rechtens,
entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 30. April 2012 (AZ: 5 Sa
687/11).
Der Arbeitnehmer hatte das Personalgespräch mit seinem
Vorgesetzten heimlich aufgezeichnet. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber
fristlos.
Zu Recht. Die heimliche Aufzeichnung eines Personalgesprächs
rechtfertigt die fristlose Kündigung. Arbeitnehmern sei es grundsätzlich
verboten, zu einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber heimlich ein aufnahmebereites
Gerät mitzubringen. Darin dokumentiere sich ein Misstrauen gegenüber dem
Arbeitgeber. Dieses schließe eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit aus. Der
Arbeitnehmer könne zur Sicherung dessen, was in dem Gespräch gesagt werde, ein
Betriebsratsmitglied oder einen Anwalt hinzuziehen. Dies dürfe der Arbeitgeber
nicht verweigern.
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