Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Keine Kündigung nach Weitergabe von Werbepräsenten an Mitarbeiter

Bonn/Berlin. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt, darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 15. April 2010 (AZ: 1 Ca 18/10).

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Wegen Schwangerschaft nicht befördert: Entschädigungsanspruch

Berlin. Ergibt sich aus einer Gesamtschau der Umstände eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass eine Arbeitnehmerin aufgrund ihrer Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung benachteiligt wurde, muss der Arbeitgeber beweisen, dass es sich nicht so verhält. Er muss darlegen, dass ausschließlich nicht auf die Schwangerschaft bezogene sachliche Gründe seiner Entscheidung zugrunde liegen. Das Argument, ein Mitbewerber sei der bestplatzierte Bewerber gewesen, reicht dafür nicht aus. Das folgt aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2011 (AZ: 3 Sa 917/11).

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Bei Endzeugnis ist Arbeitgeber an Zwischenzeugnis gebunden

Erfurt/Berlin (dpa/tmn). Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert. Dies gilt selbst dann, wenn der Betrieb zwischen der Erstellung der beiden Zeugnisse verkauft wurde und das Zwischenzeugnis noch von dem ursprünglichen Eigentümer stammt. Das folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt vom 16. Oktober 2007 (AZ: 9 AZR 248/07).

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Kündigung eines Busfahrers

Erfurt/Berlin. Wird die in einem öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ durch den Betriebsleiter entzogen, rechtfertigt dies keine Kündigung - weder eine fristlose noch eine ordentliche. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05. Juni 2008 (AZ: 2 AZR 984/06) hervor.

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Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung

Frankfurt a. M./Berlin. Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen (Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis haben. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).

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Täuschung beim Arbeitsvertrag führt zu Anfechtbarkeit

Frankfurt am Main/Berlin. Täuscht ein Arbeitnehmer bei Abschluss eines Arbeitsvertrages den Arbeitgeber bewusst über eine persönliche Eigenschaft, muss er mit der Anfechtung des Arbeitsvertrages rechnen, sofern diese Eigenschaft für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte am 21. September 2011 (AZ: 8 Sa 109/11) die Anfechtung des Arbeitsvertrages eines Frachtabfertigers, der seinen neuen Arbeitgeber über sein ärztliches Nachtarbeitsverbot nicht aufgeklärt hatte. Mit einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.

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Keine höhere Betriebsrente wegen früheren Dienstwagens

Frankfurt a. M./Berlin. Bei der Berechnung der betrieblichen Altersversorgung sind nur Geldleistungen zu berücksichtigen. Reine „geldwerte Vorteile“, wie etwa ein Dienstwagen, zählen nicht dazu. Dies geht aus einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 12. November 2008 (AZ: 8 Sa 188/08) hervor.

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Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nur bei ernsthafter Bewerbung

Hamm/Berlin. Wird bei einer Stellenausschreibung ohne sachlichen Grund eine Altersbeschränkung angegeben, kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bewerbung ernsthaft und nicht rechtsmissbräuchlich war. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 26. Juni 2008 (AZ: 15 Sa 63/08) hervor.

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Aufforderung zum Deutschkurs keine Diskriminierung

Kiel/Berlin. Fordert der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Deutschkurs auf, so stellt dies keine Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft dar. Zu diesem Ergebnis kamen die Richter am Landearbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Dezember 2009, AZ: 6 Sa 158/09).

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Arbeitnehmer muss Anspruch auf „sehr gutes“ Zeugnis nachweisen

Kassel/Berlin. Den Anspruch auf eine überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis muss ein Arbeitnehmer überzeugend nachweisen können. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Arbeitgeber zu erklären, was aus seiner Sicht dem entgegensteht. Dies ergeht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. Mai 2006 (AZ: 8 Ca 499/05).

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