Arbeitsrecht
Keine Kündigung nach Weitergabe von Werbepräsenten an Mitarbeiter
Bonn/Berlin. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen
Unterschlagung ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer die
Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst sein konnte. Werden in einem
Betrieb generell Produkte und Werbepräsente für die Mitarbeiter bereitgestellt,
darf ein Marketingleiter nicht deshalb gekündigt werden, weil er Kalender und
Blechschilder mit Haribo-Teddybären an seine Mitarbeiter weitergab. Das ergibt
sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 15. April 2010 (AZ: 1
Ca 18/10).
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Wegen Schwangerschaft nicht befördert: Entschädigungsanspruch
Berlin. Ergibt sich aus einer Gesamtschau der Umstände eine
überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass eine Arbeitnehmerin aufgrund ihrer
Schwangerschaft bei einer Stellenbesetzung benachteiligt wurde, muss der
Arbeitgeber beweisen, dass es sich nicht so verhält. Er muss darlegen, dass
ausschließlich nicht auf die Schwangerschaft bezogene sachliche Gründe seiner
Entscheidung zugrunde liegen. Das Argument, ein Mitbewerber sei der
bestplatzierte Bewerber gewesen, reicht dafür nicht aus. Das folgt aus einem
Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2011 (AZ:
3 Sa 917/11).
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Bei Endzeugnis ist Arbeitgeber an Zwischenzeugnis gebunden
Erfurt/Berlin (dpa/tmn). Ein Arbeitgeber ist in der Regel an den
Inhalt eines Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis formuliert.
Dies gilt selbst dann, wenn der Betrieb zwischen der Erstellung der beiden
Zeugnisse verkauft wurde und das Zwischenzeugnis noch von dem ursprünglichen
Eigentümer stammt. Das folgt aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt
vom 16. Oktober 2007 (AZ: 9 AZR 248/07).
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Kündigung eines Busfahrers
Erfurt/Berlin. Wird die in einem öffentlichen
Personennahverkehrsunternehmen vom Arbeitgeber zusätzlich zum Führerschein
erteilte „betriebliche Fahrerlaubnis“ durch den Betriebsleiter entzogen,
rechtfertigt dies keine Kündigung - weder eine fristlose noch eine ordentliche.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 05. Juni 2008
(AZ: 2 AZR 984/06) hervor.
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Sachverhaltsaufklärung vor Ausspruch einer Verdachtskündigung
Frankfurt a. M./Berlin. Will ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter
wegen des Verdachts einer schweren Verfehlung oder Straftat kündigen
(Verdachtskündigung), muss er den Sachverhalt intensiv aufklären und alle
Personen befragen, die an dem Vorfall beteiligt waren oder über ihn Kenntnis
haben. Dies geht aus einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17.
Juni 2008 hervor (AZ: 4/12 Sa 523/07).
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Täuschung beim Arbeitsvertrag führt zu Anfechtbarkeit
Frankfurt am Main/Berlin. Täuscht ein Arbeitnehmer bei Abschluss
eines Arbeitsvertrages den Arbeitgeber bewusst über eine persönliche
Eigenschaft, muss er mit der Anfechtung des Arbeitsvertrages rechnen, sofern
diese Eigenschaft für die Tätigkeit von Bedeutung ist. Das Hessische
Landesarbeitsgericht bestätigte am 21. September 2011 (AZ: 8 Sa 109/11) die
Anfechtung des Arbeitsvertrages eines Frachtabfertigers, der seinen neuen
Arbeitgeber über sein ärztliches Nachtarbeitsverbot nicht aufgeklärt hatte. Mit
einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.
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Keine höhere Betriebsrente wegen früheren
Dienstwagens
Frankfurt a. M./Berlin. Bei der Berechnung der
betrieblichen Altersversorgung sind nur Geldleistungen zu berücksichtigen. Reine
„geldwerte Vorteile“, wie etwa ein Dienstwagen, zählen nicht dazu. Dies geht aus
einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG) vom 12. November
2008 (AZ: 8 Sa 188/08) hervor.
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Entschädigung wegen Altersdiskriminierung nur bei ernsthafter
Bewerbung Hamm/Berlin. Wird bei einer
Stellenausschreibung ohne sachlichen Grund eine Altersbeschränkung angegeben,
kann eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG)
gefordert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bewerbung ernsthaft und
nicht rechtsmissbräuchlich war. Dies geht aus einer entsprechenden Entscheidung
des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 26. Juni 2008 (AZ: 15 Sa 63/08)
hervor.
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Aufforderung zum Deutschkurs keine Diskriminierung
Kiel/Berlin. Fordert der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur
Teilnahme an einem Deutschkurs auf, so stellt dies keine Diskriminierung
aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft dar. Zu diesem Ergebnis kamen die
Richter am Landearbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Dezember 2009,
AZ: 6 Sa 158/09).
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Arbeitnehmer muss Anspruch auf „sehr gutes“ Zeugnis
nachweisen
Kassel/Berlin. Den Anspruch auf eine
überdurchschnittliche Beurteilung im Arbeitszeugnis muss ein Arbeitnehmer
überzeugend nachweisen können. Erst wenn dies geschehen ist, hat der Arbeitgeber
zu erklären, was aus seiner Sicht dem entgegensteht. Dies ergeht aus einem
Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 3. Mai 2006 (AZ: 8 Ca 499/05).
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