Arbeitsrecht
Angestellter muss Kosten seiner heimlichen Videoüberwachung unter
bestimmten Voraussetzungen selbst tragen
Mainz/Berlin. Ein Arbeitnehmer muss die Kosten für eine heimliche
Videoüberwachung am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen dem
Arbeitgeber erstatten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Mai 2007 (Az: 11 Sa 167/07). Es
muss aber ein konkreter Tatverdacht gegen den Arbeitnehmer bestehen und dieser
der vorsätzlichen Pflichtverletzung auch überführt werden muss. Zudem muss die
Überwachung selbst zulässig sein.
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Kein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit
Berlin. Wer Elternzeit in Anspruch nimmt, kann nicht ohne
weiteres auf Elternteilzeit umsatteln. Hat der Arbeitgeber für die Dauer der
beantragten Elternzeit eine Vollzeitvertretung eingestellt, die nicht bereit ist
ihre Arbeitszeit zu verringern, so besteht kein Anspruch auf eine
Teilzeitbeschäftigung. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom
19. April 2005 hervor (AZ: 9 AZR 233/04).
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Keine Kündigung wegen eines Fahrverbots aufgrund
Alkoholmissbrauchs
Iserlohn/Berlin. Erhält ein als Fahrer angestellter Arbeitnehmer
aufgrund Alkoholmissbrauchs ein Fahrverbot, kann ihm nicht ohne weiteres
gekündigt werden. Selbst wenn bereits eine Abmahnung erfolgt ist, sind immer
noch die einzelnen Umstände zu berücksichtigen. Ein dreimonatiges Fahrverbot
eines 23 Jahre lang Beschäftigten rechtfertigt keine Kündigung, entschied das
Arbeitsgericht Iserlohn am 5. November 2008 (AZ: 1 Ca 1594/08).
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Mitgehörtes Telefongespräch kann nicht als Beweis für
Arbeitsverweigerung dienen
Berlin. Wer einen Mitarbeiter fristlos wegen Arbeitsverweigerung
kündigen will, muss dies beweisen können. Die Aussage eines anderen, dass er das
fragliche Telefongespräch über den Lautsprecher mitgehört hat, darf nicht als
Beweis verwendet werden. Dem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des
Gesprächspartners gegenüber. Dieses Beweisverwertungsverbot ergibt sich aus
einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. März 2009 (AZ: 2 Ca 17727/98).
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Rauchen als Kündigungsgrund
Köln/Berlin.
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot in einem Unternehmen kann nach einer Abmahnung
eine fristgerechte Kündigung rechtfertigen. So urteilte das Landesarbeitsgericht
Köln am 1. August 2008 (AZ: 4 Sa 590/08).
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Nach Kündigung ist Dienstfahrzeug zurückzugeben
Stuttgart/Berlin. Ist ein Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt, muss der
Arbeitnehmer den überlassenen Dienstwagen an den Arbeitgeber zurückgeben. Das
gilt auch dann, wenn über die Rechtmäßigkeit der Kündigung noch gestritten wird
und der Arbeitnehmer dagegen gerichtlich vorgeht. Das folgt aus einer
Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 18. Mai 2010 (AZ: 16 Ga 50/10).
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Schlechte Arbeit führt nicht automatisch zur Kündigung
München/Berlin. Ein Arbeitgeber kann einen Angestellten nicht mit der Begründung
kündigen, er mache besonders viele Fehler. Eine solche Kündigung setzt
grundsätzlich voraus, dass die „Durchschnittsleistung“ der vergleichbaren
anderen Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum vom Arbeitgeber dokumentiert
wird. Nur so kann festgestellt werden, ob der gekündigte Arbeitnehmer die
durchschnittliche Fehlerhäufigkeit über längere Zeit hinweg erheblich
überschritten hat. Liegt eine solche überdurchschnittliche Häufigkeit vor, kann
diese jedoch je nach Fehlerzahl, Art und Schwere der Folgen eine Kündigung
rechtfertigen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
München vom 3. März 2011 (AZ: 3 Sa 764/10) macht die Arbeitsgemeinschaft
Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam.
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Kellner dürfen Trinkgeld behalten
Mainz/Berlin. Trinkgelder, die zum Beispiel Mitarbeiter in gastronomischen
Betrieben erhalten, stehen diesen unmittelbar selbst zu. Der Arbeitsgeber darf
nicht einseitig festlegen, dass die Trinkgelder in eine Gemeinschaftskasse
eingezahlt werden, aus der dann alle Angestellten einen Teil erhalten. Ebenso
wenig kann er die von ihm gewünschte Aufteilung des Trinkgeldes unter dem
Personal dadurch erzwingen, dass er dem Mitarbeiter verbietet, selbst bei den
Gästen zu kassieren. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 9.
Dezember 2010 (AZ: 10 Sa 483/10) entschieden.
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Keine fristlose Kündigung wegen eigenmächtig angetretenen
Urlaubs
Krefeld/Berlin. Ohne Zustimmung des Arbeitgebers angetretener Urlaub kann
grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob diese Maßnahme
angemessen ist, hängt jedoch auch von den Umständen des Einzelfalls ab, wie die
Richter des Arbeitsgerichts Krefeld im Rahmen eines Vergleichs betonten (8.
September 2011, AZ: 1 Ca 960/11).
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Mitnahme von Firmendaten
Frankfurt am Main/Berlin. Die Übermittlung von Firmendaten an ein privates
E-Mail-Postfach stellt eine schwerwiegende Verletzung der arbeitsrechtlichen
Pflichten dar. Auch bei einem von der Arbeitspflicht bis zum vereinbarten
Beendigungstermin freigestellten Arbeitnehmer ist dann eine fristlose Kündigung
möglich, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht am 29. August 2011 (AZ: 7
Sa 248/11).
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