Arbeitsrecht
Betriebliches Eingliederungsmanagement vor Kündigung
(red/dpa). War ein Mitarbeiter langfristig erkrankt, ist es für
ihn unter Umständen nicht möglich, sofort wieder voll in den Beruf einzusteigen
oder mit den bisherigen Arbeitsplatzbedingungen unverändert weiterzuarbeiten. Um
Arbeitnehmern den Wiedereinstieg zu ermöglichen oder zu erleichtern, sieht das
Gesetz ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) vor.
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Bei Verlassen des Kontrollbereichs kann Sicherheitsmitarbeiter
gekündigt werden
(red/dpa). Wenn ein Unternehmen eine Sicherheitsfirma beauftragt,
hat sie dafür meist einen guten Grund. Manchmal soll das Gelände überwacht
werden, manchmal die Personen, die das Unternehmen aufsuchen, oder aber auch die
Mitarbeiter sollen kontrolliert werden. Kann einem Sicherheitsmitarbeiter
fristlos gekündigt werden, wenn er seinen Arbeitsplatz für einen gewissen
Zeitraum verlässt?
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Kündigung nach Glücksspiel-Anrufen am Arbeitsplatz
Wer kostenpflichtige Glückspielanrufe auf Kosten des Arbeitgebers
tätigt, riskiert seinen Arbeitsplatz. Wenn er die Kosten nicht selbst übernimmt,
kann er gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung ist aber nicht möglich, wenn
die private Nutzung des Diensttelefons grundsätzlich erlaubt ist. Das ergibt
sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.
September 2015 (AZ: 12 Sa 630/15).
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Fortbildungskosten - unangemessene Staffelung der Rückzahlungspflicht
Bei einer Fortbildung wird vereinbart, dass die Fortbildungskosten unter
bestimmten Umständen zu erstatten sind, wenn der Arbeitnehmer frühzeitig
kündigt. Die Vereinbarung über die Rückzahlungsfrist ist allerdings dann
unangemessen, wenn es nur eine grobe jährliche Staffelung der Reduzierung der
Rückzahlungspflicht gibt. Vor allem gilt das dann, wenn die Rückforderungssumme
das monatliche Brutto-Einkommen um ein Vielfaches übersteigt. Auf eine
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. März 2015 (AZ: 8
Sa 561/14) wird hingewiesen.
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Beziehungen am Arbeitsplatz - Beleidigung über Diensthandy
Eine Beziehung unter Kollegen bleibt grundsätzlich Privatsache
der Beteiligten. Beleidigt und bedroht nach Ende der Beziehung der eine den
anderen über das dienstliche Handy, rechtfertigt dies nicht unbedingt eine
Kündigung. Vor allen Dingen dann nicht, wenn die Drohungen und Beleidigungen
lediglich isoliert als Textfragmente vorgelegt werden, ohne den gesamten Dialog
aufzuzeigen. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Februar
2015 (AZ: 28 Ca 16.939/14) wird hingewiesen.
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Kosten für Abschiedsfeier wegen Arbeitsplatzwechsel sind
Werbungskosten
Organisiert ein Mitarbeiter eine Abschiedsfeier, weil er aus dem
Unternehmen ausscheidet, muss das Finanzamt die Kosten hierfür in der Regel als
Werbungskosten anerkennen. Die Argumente, dass der Arbeitnehmer als Gastgeber
aufgetreten sei, die Feier nach seinen Wünschen bestimmt habe und sie nicht in
den Räumen des Arbeitgebers stattgefunden habe, sprächen allein nicht dafür,
dass es sich um eine private Feier gehandelt habe. Auf eine entsprechende
Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 29. Mai 2015 (AZ: 4 K 3236/12) wird
hingewiesen.
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Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung
Einer schwangeren Mitarbeiterin darf der Arbeitgeber nicht
kündigen. Es kommt allerdings darauf an, wann der Arbeitgeber von der
Schwangerschaft erfahren hat. Bei einer künstlichen Schwangerschaft gilt das
Kündigungsverbot ab Einsetzung der befruchteten Eizelle. Auf eine Entscheidung
des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 2015 (AZ: 2 AZR 237/14) wird hingewiesen.
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Ausbildung mit Tattoo
Eine kleine Tätowierung ist kein Hinderungsgrund für eine
Ausbildung zur Justizhauptwachtmeisterin. Das entschied das Verwaltungsgericht
Berlin am 22. April 2015 (AZ: VG 36 L 83.15).
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Unterlassungsanspruch wegen Beleidigung nur bei
Wiederholungsgefahr
(dpa/tmn). Wer einen anderen durch eine ehrverletzende Äußerung beleidigt, kann
dazu verpflichtet werden, eine strafbewehrte, also mit Strafe bedrohte
Unterlassungserklärung abzugeben. Ein entscheidendes Kriterium dabei ist, ob die
Gefahr besteht, dass der Betreffende seine Äußerung wiederholt.
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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur sechs Wochen?
(dpa/tmn). Eine große Errungenschaft im Arbeitsrecht ist es, dass
Arbeitnehmer weiterhin ihren Lohn erhalten, wenn sie erkrankt sind. Diese
automatische Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist allerdings auf sechs
Wochen beschränkt. Danach zahlt die Krankenversicherung ein - meist reduziertes
- Krankengeld. Unter Umständen kann die Sechs-Wochen-Frist jedoch auch erneut zu
laufen beginnen.
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