Arbeitsrecht
Voreilige Strafanzeige gegen Mitarbeiter - Arbeitgeber zahlt
Anwaltskosten
Köln/Berlin. Erstattet ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen
Mitarbeiter, kann er unter bestimmten Umständen gezwungen sein, die
Anwaltskosten des Arbeitnehmers zu übernehmen. Auf eine entsprechende
Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Dezember 2014 (AZ: 11 Ca 3817/14)
wird hingewiesen.
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Zeugnis: Anspruch auf Löschung der Zeiten für Elternzeit und
Mutterschutz
Köln/Berlin. Werden in einem Arbeitszeugnis die Fehlzeiten
während Elternzeit und Mutterschutz erwähnt, kann die Mitarbeiterin die Löschung
verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Erwähnung der Eindruck
entsteht, der Arbeitgeber hätte dadurch unzumutbare Nachteile erlitten. Dies
ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 3. April 2014
(AZ: 6 Ca 8751/12).
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Tattoo zu groß: Keine Zulassung zum gehobenen Polizeidienst
Kassel/Berlin. Trägt eine Bewerberin für das
Eignungsauswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der
Bundespolizei eine großflächige Tätowierung, kann dies ein Ausschlusskriterium
sein. Der Dienstherr darf die Bewerberin ablehnen. Verwiesen wird auf eine
Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (AZ: 1 B 1006/14).
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Unfreundliches Verhalten rechtfertigt Abmahnung
Kiel/Berlin. Ist ein Arbeitnehmer Kunden gegenüber unfreundlich,
kann er abgemahnt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Mai 2014 (AZ: 2 Sa 17/14).
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Arbeitgeber muss bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
Schmerzensgeld zahlen
Siegburg/Berlin. Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu
verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise
minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
darstellen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter
unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt oder ihn wiederholt feindselig
behandelt, schikaniert und persönlich herabwürdigt. Ein Schmerzensgeldanspruch
des Betroffenen gegenüber seinem Arbeitgeber von zwei Brutto-Monatsgehältern ist
dann gerechtfertigt. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11.
Oktober 2012 (AZ: 1 Ca 1310/12) wird hingewiesen.
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Keine Bevorzugung von Frauen
Berlin. Ein Arbeitgeber darf in einer Stellenausschreibung nicht
ausschließlich Frauen suchen. Auf eine entsprechende Entscheidung des
Arbeitsgerichtes Berlin vom 5. Juni 2014 (AZ: 42 Ca 1530/14) weist die
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
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Personalberater: Verschwiegenheit auch bei Rechtsverstößen des
Auftraggebers
Frankfurt am Main/Berlin. Ein Personalberater ist seinem
Auftraggeber zur Diskretion verpflichtet. Auch wenn eine
Verschwiegenheitspflicht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ergibt sie sich
grundsätzlich aus den Geboten von Treu und Glauben. Verstößt der Personalberater
dagegen, kann es unter Umständen teuer für ihn werden, wie eine Entscheidung des
Hessischen Oberlandesgerichts vom 8. Mai 2014 (AZ: 16 U 175/13) deutlich macht.
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Trotz späten Einstiegs - betriebliche Altersversorgung muss
gezahlt werden
Erfurt/Berlin. Sieht die Versorgungsordnung eines Arbeitgebers
vor, dass nur Mitarbeiter versorgungsberechtigt sind, die unter anderem zum
Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit noch nicht älter als 55 Jahre sind, so ist
diese Regelung ungültig. Sie diskriminiert Mitarbeiter aufgrund des Alters,
erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
und verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2014
(AZ: 3 AZR 69/12).
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Zeitpunkt und Dauer von Pausen können kurz vorher festgelegt
werden
Köln/Berlin. Pausen sind unerlässlich. So sind mindestens 30
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden sowie
von mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
vorgeschrieben. Damit der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann, reicht es
aus, wenn er zu Beginn der Pause deren Länge erfährt. Wird eine Pause
angeordnet, die länger als die gesetzliche vorgesehene Zeit dauert, hat der
Mitarbeiter in dieser Zeit Anspruch auf Lohn. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. März 2013 (AZ: 7 Sa 261/12).
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Daten gelöscht - fristlose Kündigung
Frankfurt am Main/Berlin. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet,
seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung
tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie
sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 5. August 2013
(AZ: 7 Sa 1060/10) ergibt.
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