Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Arbeitsrecht

 

Voreilige Strafanzeige gegen Mitarbeiter - Arbeitgeber zahlt Anwaltskosten

Köln/Berlin. Erstattet ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen Mitarbeiter, kann er unter bestimmten Umständen gezwungen sein, die Anwaltskosten des Arbeitnehmers zu übernehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 18. Dezember 2014 (AZ: 11 Ca 3817/14) wird hingewiesen.

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Zeugnis: Anspruch auf Löschung der Zeiten für Elternzeit und Mutterschutz

Köln/Berlin. Werden in einem Arbeitszeugnis die Fehlzeiten während Elternzeit und Mutterschutz erwähnt, kann die Mitarbeiterin die Löschung verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass durch die Erwähnung der Eindruck entsteht, der Arbeitgeber hätte dadurch unzumutbare Nachteile erlitten. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln vom 3. April 2014 (AZ: 6 Ca 8751/12).

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Tattoo zu groß: Keine Zulassung zum gehobenen Polizeidienst

Kassel/Berlin. Trägt eine Bewerberin für das Eignungsauswahlverfahren für den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei eine großflächige Tätowierung, kann dies ein Ausschlusskriterium sein. Der Dienstherr darf die Bewerberin ablehnen. Verwiesen wird auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (AZ: 1 B 1006/14).

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Unfreundliches Verhalten rechtfertigt Abmahnung

Kiel/Berlin. Ist ein Arbeitnehmer Kunden gegenüber unfreundlich, kann er abgemahnt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 20. Mai 2014 (AZ: 2 Sa 17/14).

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Arbeitgeber muss bei Persönlichkeitsrechtsverletzung Schmerzensgeld zahlen

Siegburg/Berlin. Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet beziehungsweise minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt oder ihn wiederholt feindselig behandelt, schikaniert und persönlich herabwürdigt. Ein Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen gegenüber seinem Arbeitgeber von zwei Brutto-Monatsgehältern ist dann gerechtfertigt. Auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 11. Oktober 2012 (AZ: 1 Ca 1310/12) wird hingewiesen.

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Keine Bevorzugung von Frauen

Berlin. Ein Arbeitgeber darf in einer Stellenausschreibung nicht ausschließlich Frauen suchen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin vom 5. Juni 2014 (AZ: 42 Ca 1530/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

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Personalberater: Verschwiegenheit auch bei Rechtsverstößen des Auftraggebers

Frankfurt am Main/Berlin. Ein Personalberater ist seinem Auftraggeber zur Diskretion verpflichtet. Auch wenn eine Verschwiegenheitspflicht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ergibt sie sich grundsätzlich aus den Geboten von Treu und Glauben. Verstößt der Personalberater dagegen, kann es unter Umständen teuer für ihn werden, wie eine Entscheidung des Hessischen Oberlandesgerichts vom 8. Mai 2014 (AZ: 16 U 175/13) deutlich macht.

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Trotz späten Einstiegs - betriebliche Altersversorgung muss gezahlt werden

Erfurt/Berlin. Sieht die Versorgungsordnung eines Arbeitgebers vor, dass nur Mitarbeiter versorgungsberechtigt sind, die unter anderem zum Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit noch nicht älter als 55 Jahre sind, so ist diese Regelung ungültig. Sie diskriminiert Mitarbeiter aufgrund des Alters, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18. März 2014 (AZ: 3 AZR 69/12).

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Zeitpunkt und Dauer von Pausen können kurz vorher festgelegt werden

Köln/Berlin. Pausen sind unerlässlich. So sind mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs und bis zu neun Stunden sowie von mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden vorgeschrieben. Damit der Arbeitnehmer sich darauf einstellen kann, reicht es aus, wenn er zu Beginn der Pause deren Länge erfährt. Wird eine Pause angeordnet, die länger als die gesetzliche vorgesehene Zeit dauert, hat der Mitarbeiter in dieser Zeit Anspruch auf Lohn. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. März 2013 (AZ: 7 Sa 261/12).

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Daten gelöscht - fristlose Kündigung

Frankfurt am Main/Berlin. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seine Arbeitsergebnisse dem Arbeitgeber zugänglich zu machen. Die Löschung tätigkeitsbezogener Daten kann daher eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wie sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hessen vom 5. August 2013 (AZ: 7 Sa 1060/10) ergibt.

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