Pfeildiagramme und Zeichnungen machen
Testament ungültig
Ein Testament muss handschriftlich verfasst sein. Jeder muss
es also selbst schreiben. Werden Zeichnungen oder Pfeildiagramme eingefügt, wird
dadurch das gesamte Dokument ungültig. Der Grund: Solche Diagramme können leicht
geändert werden, ohne dass man die Echtheit des Diagramms und der Änderungen
überprüfen kann. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Main
vom 11. Februar 2013 (AZ: 20 W 542/11) wird hingewiesen.
Der Erblasser setzte ein handgeschriebenes Testament auf.
Darin dokumentierte er durch Pfeilverbindungen eine Zuordnung von Personen in
seiner Erbfolge. Der verheiratete Mann hinterließ eine weitläufige
Verwandtschaft und eine nichteheliche Lebensgefährtin. Nach seinem Tod
beantragte die Witwe einen Alleinerbschein. Das Nachlassgericht verweigerte
dies.
Zu Unrecht. Das Testament sei insgesamt ungültig, da es nicht
den Formvorschriften entspreche. Der Witwe stehe im Wege der gesetzlichen
Erbfolge der Erbschein zu. Die erforderliche Schriftform eines Testaments solle
den Erblasser zwingen, den letzten Willen wohlüberlegt und nicht übereilt
niederzulegen. Zudem dokumentiere die Handschrift nachprüfbar die Identität des
Schreibers. Pfeilverbindungen oder zeichnerische Darstellungen könnten jedoch
jederzeit abgeändert werden, ohne dass dies ein Gutachter prüfen könnte. Eine
zeichnerische Gestaltung genüge daher nicht der geforderten Übereilungs- und
Überlegungsschutzfunktion.
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