Familienrecht
Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen
Können sich getrennt lebende Eltern nicht über die
Umgangsregelungen mit ihren Kindern einigen, übernimmt dies das Gericht. Dabei
orientiert es sich an den Möglichkeiten und Gegebenheiten bei den Eltern.
Wesentlich sind aber auch die Bedürfnisse des Kindes. Schließlich hat es einen
Anspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen.
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Befreiung von Klassenfahrten nur in besonderen Ausnahmefällen
Die Befreiung von der Teilnahme an Schulpflichtveranstaltungen
aus religiösen Motiven ist und bleibt die Ausnahme. In Fällen, in denen Eltern
für ihre Kinder eine solche Freistellung aus Gründen der Glaubens- und
Gewissensfreiheit beziehungsweise des elterlichen Erziehungsrechts beanspruchen,
müssen Eltern und Schule versuchen, einen Kompromiss zu finden. Sei dies nicht
möglich, komme eine Befreiung nur in besonders schwerwiegenden Einzelfällen in
Frage, entschieden die Richter des Oberverwaltungsgerichts Bremen
(Oberverwaltungsgericht Bremen am 19. November 2013, AZ: 1 A 275/10).
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Analphabet hat keinen Anspruch auf familiengerichtlichen Betreuer
Für Menschen, die sich nicht selbst helfen können, sieht das
Gesetz die Möglichkeit einer Betreuung vor. Personen, die aufgrund geistiger
Einschränkungen oder Behinderungen unfähig sind, ihre Angelegenheiten zu regeln,
kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden. Dies gilt jedoch nicht für
Analphabeten, da Analphabetismus keine geistige Behinderung ist.
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Kontaktverbot nach Bedrohungen über Facebook
Die Welt des Internets ist nicht in jeder Hinsicht grenzenlos.
Vor allem ist sie kein rechtsfreier Raum. Beleidigungen oder Drohungen können
rechtliche Konsequenzen haben. So können via Facebook übermittelte Drohungen ein
Verbot der Kontaktaufnahme und der Näherung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG)
rechtfertigen.
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17-jähriger darf Führerschein gegen den Willen des Vaters machen
Ein Vater darf seinem Sohn nicht verweigern, den Führerschein zu
machen, weil dieser ihm vor mehr als einem Jahr eine beleidigende E-Mail
geschrieben hat.
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Unterhaltschuldner muss auch schlechteren Job annehmen
Wer einem anderen Unterhalt schuldet, muss dafür sorgen, dass er
seiner Verpflichtung auch nachkommen kann. Ihn trifft die sogenannte
Erwerbsobliegenheit, das heißt, er muss für Einkommen sorgen. Der
Unterhaltspflichtige muss sich um eine Erwerbstätigkeit kümmern und dabei alles
Zumutbare ausschöpfen. Dies bedeutet, auch berufsfremde Tätigkeiten oder
schlechtere Jobs annehmen zu müssen. Dies stellte nochmals das Oberlandesgericht
Brandenburg klar; Entscheidung vom 2. April 2013 (AZ: 13 WF 54/13).
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Versöhnung im Scheidungsverfahren
Kommt es zu einer Versöhnung, wird das Trennungsjahr dadurch
unterbrochen. Dies hat zur Folge, dass bei einem erneuten Scheidungswunsch das
Trennungsjahr wieder vollständig abgewartet werden muss. Eine Scheidung ist in
diesem Fall dann frühestens nach Ablauf eines weiteren Jahres möglich. Von einer
solchen Versöhnung ist aber ein Versöhnungsversuch zu unterscheiden. Dieser
unterbricht das Trennungsjahr nicht. Die Abgrenzung zwischen beidem bereitet
regelmäßig Schwierigkeiten.
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Kindesschutzverfahren: Begutachtung auch gegen Elternwillen
Ein Gericht kann Eltern unter Umständen das
Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Recht zur Gesundheitsfürsorge entziehen. Das
gilt etwa dann, wenn die Eltern die Begutachtung ihres verhaltensauffälligen
Kindes in einem Kindesschutzverfahren verweigern. Auf die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Hamm vom 31. Juli 2013 (AZ: 8 UF 17/13) wird hingewiesen.
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Wechselmodell nicht gegen den Willen eines Elternteils
Im Idealfall kümmern sich nach einer Trennung beide Elternteile
weiter um die Kinder. Schon aus dem Zivilrecht ergibt sich, dass Kinder ein
Recht auf Umgang mit Mutter und Vater haben und beide zum Umgang mit dem Kind
verpflichtet und berechtigt sind. Dabei kommen mehrere Möglichkeiten in
Betracht. Eines davon ist das sogenannte Wechselmodell: Bei einem Wechselmodell
kümmern sich die getrennt lebenden Eltern in der Regel im wöchentlichen Wechsel
um die gemeinsamen Kinder.
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Unterhalt auch bei dauerhaftem Klinikaufenthalt
Ein unterhaltsberechtigter früherer Ehepartner verliert nicht
deshalb seinen Unterhaltsanspruch, weil er sich auf unabsehbare Zeit in einer
psychiatrischen Klinik befindet. Allerdings kann der Unterhalt gekürzt werden,
entschied das Amtsgericht Wuppertal, da dem Unterhaltsberechtigten in der Zeit
seiner stationären Behandlung keine Kosten für Unterkunft und Grundverpflegung
entstehen (Amtsgericht Wuppertal am 8. Oktober 2012, AZ: 64 F 366/11).
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