Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Familienrecht

 

Nach Scheidung muss Ex-Frau die Nebenkosten für die frühere Wohnung allein tragen

Besitzen Ehepartner einzeln oder gemeinsam eine Wohnung oder ein Haus, kommt es im Zuge der Trennung und Scheidung außer zur Aufteilung des Besitzes in der Regel auch zu einer Vereinbarung über die Nutzung solcher Immobilien. In einem Trennungsverfahren wird der Ehefrau dann häufig ein Wohnwert in der Immobilie des Ehemannes zugerechnet. Das heißt, der Wohnwert wird in das Trennungsurteilsverfahren mit aufgenommen. Die Leistungen, die der Ehemann zu erbringen hat, verringern sich dementsprechend. Das folgt aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 7. Juli 2010 (Az: 9 U 536/09).

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Wer eigene Einkünfte verschweigt, gefährdet seinen Unterhaltsanspruch

Bei der Festlegung des Unterhalts müssen beide Seiten ihre Einkünfte offenlegen. Auf dieser Grundlage wird dann der Betrag ermittelt, den der eine Expartner dem anderen zahlen muss. Wichtig ist dabei, dass alle Einkünfte genannt werden, unabhängig davon, ob es ein hoher oder geringer Betrag ist. Verschweigt der Ehegatte, der den Unterhalt beziehen soll, eigene Einkünfte, kann der Unterhalt herabgesetzt werden. Dies gilt vor allem dann, wenn derjenige, der den Unterhalt zahlen muss, auch noch gezielt nach diesen Einkünften fragt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich, wie in einem Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 07. Juli 2010 (AZ: II - 8 UF 14/10), um einen geringen Betrag und einen begrenzten Zeitraum der Zahlung handelt.

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Finger weg vom Sparbuch der Kinder!

Coburg/Berlin. Bei Sparbüchern ist es meist entscheidend, wer das Geld anspart und einzahlt. Somit dürfen Eltern kein Geld ihrer Kinder abheben – wenn der Nachwuchs es beispielsweise zu Geburtstagen oder Weihnachten bekam. So hat das Landgericht Coburg mit Beschluss vom 31. Mai 2010 (AZ: 33 S 9/10) das Urteil eines Amtsgerichts bestätigt, in dem ein Vater verpflichtet wurde, seiner Tochter Geld zurückzuzahlen, das er von ihrem Sparbuch abgehoben hatte.

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Vorname muss nur eindeutig männlich oder weiblich sein

Berlin. Eltern müssen bei der Vornamenswahl für ihr Kind im Auge behalten, dass der Name einem Geschlecht eindeutig zugeordnet werden kann. Wenn es sich um einen ausländischen Namen handelt, so entscheidet der Gebrauch im Ausland über die Bestimmung männlich oder weiblich. Dies geht aus einem Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 29. März 2006 hervor (AZ - 1 W 71/05 -).

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Wer scheidet Ehen mit doppelter Staatsangehörigkeit?

Luxemburg/Berlin. Im Falle einer Scheidung von Eheleuten, die beide die gleiche doppelte Staatsangehörigkeit zweier EU-Mitgliedstaaten besitzen, können Gerichte beider Länder zuständig sein. Das jeweilige Gericht ist bei seiner Prüfung der Zuständigkeit verpflichtet, die Staatsangehörigkeit des Ehegatten zu einem anderen Mitgliedstaat zu berücksichtigen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 16. Juli 2009 (AZ: C-168/08). Die Frage der Zuständigkeit kann Auswirkungen auf Ausgleichsansprüche haben.

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Kein Ausbildungsunterhalt bei Schulverweis

Frankfurt/Berlin. Ein Kind muss seine Ausbildung zielstrebig absolvieren, wenn es nicht seinen Unterhaltsanspruch verlieren will. Gleiches gilt, wenn das Kind nach dem Schulende überhaupt keine Ausbildung beginnt. Dies geht aus ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. Juli 2008 (AZ: 5 UF 46/08) hervor.

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Eheschließung einer 16-Jährigen abgelehnt

Saarbrücken/Berlin. Eine 16-jährige Deutsch-Türkin hat keine juristische Erlaubnis für eine Heirat mit ihrem Partner, einem 21-jährigen Türken, bekommen. Das Oberlandesgericht Saarbrücken verwehrte der bereits verlobten Schülerin die Voraussetzungen für die Eheschließung nach deutschem Recht. Die Richter bestätigten in ihrem Beschluss vom 24. Mai 2007 (AZ: 6 UF 106/06) die Ansicht der Vorinstanz, wonach die minderjährige Antragstellerin aufgrund mangelnder persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses noch nicht habe erfassen können.

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Haftung für Bankdarlehen nach der Scheidung

Coburg/Berlin. Durch die Scheidung wird zwar die Ehe beendet, nicht aber die Haftung für Bankdarlehen, die man gemeinsam aufgenommen hat. Daran ändert auch die Erklärung des anderen Partners, dass er die Schulden bezahlen wird, nichts. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 4. November 2008 (AZ: 23 O 426/08).

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Sechs Übernachtungen beim Vater bleiben ohne Bedeutung für die Unterhaltspflicht

Berlin. Eine Aufteilung des Unterhalts gibt es nur in Ausnahmefällen. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich getrennt lebende Eltern die Versorgungs- und Erziehungsaufgaben ihrer Kinder in etwa zur Hälfte teilen. Andernfalls erfüllt der eine Elternteil bereits durch die schwerpunktmäßige Pflege und Erziehung der Kinder seine Unterhaltspflicht, so dass eine Zahlungspflicht entfällt. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 26. Oktober 2006 hervor (AZ: 15 UF 64/06).

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Abänderung von Altentscheidungen im Versorgungsausgleich sinnvoll

Hannover/Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist darauf hin, dass es meist sinnvoll ist, Entscheidungen über den Versorgungsausgleich in das seit dem 1. September 2009 geltende neue Recht über den Versorgungsausgleich zu transferieren. Gerade Frauen bietet das neue Recht eine Chance, eine Abänderung vorzunehmen, die ihnen monatlich höhere Rentenleistungen sichert.

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