Händler muss auch bei Tageszulassung Angaben zur
Umweltverträglichkeit machen
Köln/Berlin. Nur für einen Tag zugelassene Fahrzeuge bleiben
Neuwagen. Bei ihrem Verkauf muss der Händler Angaben über die
Umweltverträglichkeit jedes einzelnen Autos machen. Dies ergeht aus einem Urteil
des Oberlandesgerichts Köln vom 14. Februar 2007 (AZ: 6 U 217/06).
Ein Kfz-Händler inserierte im Kleinanzeigenteil eines
Motormagazins, weil er sechs seiner Fahrzeuge verkaufen wollte. Die Autos wiesen
jeweils einen Kilometerstand von „Zehn“ auf. Ein Autohändlerverband war der
Ansicht, dass der Händler in der Anzeige auch Angaben zum Kraftstoffverbrauch
und CO2-Emissionen hätte machen müssen. Bei den PKW hätte es sich trotz
Zulassung für einen Tag immer noch um Neufahrzeuge gehandelt. Wie jeder andere
Autohändler müsse der Verkäufer entsprechende Angaben zur Umweltverträglichkeit
machen. Andernfalls erlange er einen Wettbewerbsvorteil, denn der Käufer werde
veranlasst, bereits zugelassene Fahrzeuge nur wegen des niedrigen Preises zu
erwerben. Dies sei mit der Verkaufsordnung für PKW, die vorschreibe, dass beim
Verkauf von Neufahrzeugen Angaben zu den Umweltstandards des Autos zu machen
sind, aber nicht vereinbar. Der Verband klagte und bekam Recht.
Die Richter des Oberlandesgerichts Köln entschieden, dass es
im Autohandel üblich sei, dass Händler die Zulassung tatsächlich neuer Fahrzeuge
für kurze Zeit veranlassten, um gegenüber dem Hersteller höhere Verkaufszahlen
nachweisen und für die Kunden Preisnachlässe anbieten zu können. Verfolge der
Händler nur diesen Zweck, handele es sich trotz Tageszulassungen um ein
Neufahrzeug. Weil der Kfz-Händler sechs konkrete Fahrzeuge anbot und nicht nur
eine Gruppe eines bestimmten Fabrikats und Typs, müsse er gemäß der Bestimmungen
der Verkaufsverordnung Angaben zu Verbrauch und Emission für jedes einzelne
Fahrzeug machen. Durch diese Informationen sollen Käufer dazu veranlasst werden,
schadstoffarme Kfz zu erwerben. Diese Angaben müssten auch alle anderen
Verkäufer machen, mit denen der Händler in Wettbewerb stehe.
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