Mietrecht
Persönlichkeitsrechte der Mieter gehen vor - selbst
Videoattrappen im Treppenhaus oder Hauseingang müssen weg
Frankfurt am Main/Berlin. Mieter brauchen Videokameras - gleich
welcher Form - nicht hinzunehmen, auch wenn diese nur die öffentlich
zugänglichen Bereiche eines Hauses überwachen, wie Briefkastenanlage,
Treppenhaus und Eingangsbereich oder den Bereich der Mülltonnen. Dabei ist noch
nicht einmal entscheidend, ob es sich um echte Kameras handelt oder um
Attrappen, die überhaupt keine Aufnahmen machen können. Zu diesem Ergebnis kommt
das Amtsgericht Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2015
(AZ: 33 C 3407/14).
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Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss neutral
sein
Hannover/Berlin. Der Verwalter einer
Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt die Interessen der Gemeinschaft und
somit aller Wohnungseigentümer. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, muss
der Verwalter neutral sein. So kann die Verwalterbestellung eines Verwandten des
Mehrheitseigentümers verboten sein. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Hannover vom 6. Mai 2014 (AZ: 483 C 12045/13).
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Der Vermieter darf nur nicht zugewiesene Räume entrümpeln
Berlin/Berlin. Ein Vermieter, der rechtlich korrekt vorgehen
will, muss manchmal viel Geduld aufbringen. Auch wenn die Miete nicht gezahlt
wird oder sogar eine Kündigung des Mietvertrages wirksam ausgesprochen werden
kann, darf der Vermieter nicht selbst tätig werden. Sollte er selbst die Wohnung
räumen oder den Mieter sogar den Zutritt zu den Mieträumen verwehren, kann dies
eine sogenannte verbotene Eigenmacht darstellen. In diesem Fall kann sogar ein
Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter geltend gemacht werden, wenn dieser
die Gegenstände des Mieters beseitigt oder beschädigt. Dieser Schutz des Mieters
hat aber auch seine Grenzen. Auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte
vom 19. November 2014 (AZ: 9 C 303/13) wird hingewiesen.
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Verweis auf einen nicht mehr gültigen Betriebskostenkatalog
reicht nicht aus
Hanau/Berlin. Sollte im Mietvertrag auf einen veralteten
Betriebskostenkatalog Bezug genommen werden, wie z. B. die „Anlage 3 zu § 27 der
II. Berechnungsverordnung“ heute ersetzt durch die
Betriebskostenverordnung ist die Klausel unwirksam. Das entschied das
Amtsgericht Hanau am 9. Juli 2014 (AZ: 37 C 106/14).
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Aufrechnungsverbot im Mietvertrag - der Mieter kann dennoch
mindern
Mietverträge beinhalten oft eine Regelung, wonach der Mieter
die Miete nicht mit eigenen Ansprüchen gegenüber dem Vermieter verrechnen kann:
ein sogenanntes Aufrechnungsverbot. Solche Regelungen sind häufig nicht wirksam.
Oftmals steht hier das Recht dem Mieter zur Seite, wie aus in einer Entscheidung
des Kammergerichts Berlin vom 11. September 2014 (AZ: 8 U 77/13) hervorgeht.
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Wann müssen Vermieter Parabolantennen auf dem Balkon dulden?
Frankfurt am Main/Berlin. Ein Vermieter muss eine Parabolantenne
auf dem Balkon seines Mieters nicht unbedingt hinnehmen. Wenn das besondere
Informationsinteresse des ausländischen Mieters auch anders gedeckt werden kann,
kann er eine solche Antenne untersagen. Dies folgt aus einer Entscheidung des
Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 26. September 2014 (AZ: 33 C 2232/14).
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Nächtlicher Sex auf quietschender Schaukel ist Kündigungsgrund
(dpa). Laute Sex-Spiele in der Nacht bringen nicht nur jene um
den Schlaf, die sich amüsieren, sondern oft auch die Nachbarn. Einem Mieter
wurde deswegen sogar gekündigt. Zu Recht, befand nun das Amtsgericht München am
22. August 2014 (AZ: 417 C 17705/13).
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Sex darf die nächtliche Ruhe der Mieter nicht stören
(red). Zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens herrscht
Nachtruhe. In dieser Zeit haben Bewohner eines Mietshauses Anspruch, ungestört
zu schlafen. Wenn Nachbarn in dieser Zeit aber laut Geschlechtsverkehr ausüben,
kann ihnen das untersagt werden.
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Mieter müssen Geräusche von Waschmaschinen ertragen
(dpa/tmn). Geräusche von Waschmaschinen und Wäschetrocknern
aus der Nachbarwohnung müssen Mieter ertragen. Denn grundsätzlich seien
Geräusche von Haushaltsmaschinen sozialadäquate Lärmbeeinträchtigungen, befand
das Landgericht Freiburg (AZ.: 9 S 60/13). Das berichtet die „Neue juristische
Wochenschrift“. Mitmieter könnten Nachbarn daher den Betrieb dieser Geräte nicht
verbieten lassen.
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Mieter darf Verbrauchsdaten seiner Nachbarn erfahren
(dpa). Ein Mieter kann zur Überprüfung einer
Betriebskostenabrechnung Anspruch darauf haben, die Verbrauchsdaten seiner
Nachbarn einzusehen. Das entschied das Landgericht Berlin am 17. Oktober 2013 (Az.:
67 S 164/13). Nach Auffassung des Gerichts gilt dies jedenfalls, wenn es ihm
anders nicht möglich ist, die Richtigkeit der für ihn geltenden Abrechnungsdaten
zu überprüfen.
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