Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Abstand halten - auch am Rolltor

 

München/Berlin. Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an das Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München am 7. April 2010 (AZ: 161 C 23668/09) entschied.

Der Autofahrer wollte nach dem Besuch eines Fitnessstudios mit seinem Geschäftswagen aus der Tiefgarage des Studios, hinausfahren. Das Rolltor der Tiefgarage wird über eine im Boden eingelassene Induktionsschleife geöffnet. Da das Rolltor geschlossen war und sich auch nicht öffnete, fuhr der Mann mit seinem Wagen sehr nah an das Tor heran. Als es sich daraufhin hob, streifte die vorstehende Abschlusskante des Tores die Stoßfängerverkleidung des PKW, riss das Kennzeichen ab und verformte die Stoßstange.

Den Schaden von 3.200 Euro wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben: Schließlich schuldeten diese während der Öffnungszeiten die freie Zu- und Abfahrt aus der Tiefgarage. Außerdem müsse die Induktionsschleife so eingerichtet sein, dass sich das Tor in Bewegung setze, wenn man darüber fahre.

Das Studio weigerte sich zu zahlen. Die Technik sei intakt und es habe auch bisher keine Vorfälle gegeben. Von der Mitarbeiterin sei der Fahrer darauf aufmerksam gemacht worden, dass sich das Tor mit Zeitverzögerung öffne.

Der sportliche Fahrer hatte vor Gericht keinen Erfolg. Er sei zu dicht an das Tor herangefahren. Eine leicht abstehende Abschlusskante an einem Rolltor sei üblich, so dass er einen Abstand hätte halten müssen. Damit habe er die Sorgfalt außer Acht gelassen, die jedem verständigen Menschen obliege. Er habe daher mit seinem Verhalten die Vorsichtsmaßnahmen so grob missachtet, dass ein etwaiges Verschulden des Studios keine Rolle spiele. Ein Anhalten und Abwarten nach dem Überfahren einer Induktionsschleife sei zumutbar.

 

 

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