Kein Fahrverbot bei chronischer Erkrankung des Kindes
Borna/Berlin. Auch bei wiederholten Geschwindigkeitsverstößen
kann von einem Fahrverbot abgesehen werden. Das kann dann der Fall sein, wenn
der Betroffene sein chronisch krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren
muss. Wenig bekannt ist allerdings, dass man bei regelmäßigen
Geschwindigkeitsverstößen bereits bei einer Überschreitung von 26 km/h den
Führerschein verlieren kann. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts
Borna vom 28. September 2011 (AZ: 6 OWi 151 Js 30642/11) sei hingewiesen.
Der Mann hatte mehrfach gegen die Geschwindigkeitsvorschriften
verstoßen und bereits ein einmonatiges Fahrverbot hinnehmen müssen. In dem
damaligen Bußgeldbescheid hatte jedoch der Warnhinweis gefehlt, dass bei
eventuellen weiteren Geschwindigkeitsverstößen binnen eines Jahres bereits eine
geringere Geschwindigkeitsübertretung als 30 km/h zu einem weiteren Fahrverbot
führen könne. Innerhalb der Jahresfrist wurde eine weitere Überschreitung der
Höchstgeschwindigkeit von 26/km auf einer Bundesstraße festgestellt.
Nach Ansicht des Gerichts kann in diesem Fall von einem
Fahrverbot abgesehen werden. So fehle es zum einem an dem Warnhinweis. Es sei
zwar allgemein bekannt, welche Geschwindigkeitsüberschreitung zu einem
Fahrverbot führen könne, nicht jedoch, dass dies bei wiederholter Überschreitung
bereits ab 26 km/h geschehen könne. Zum anderen sei der Kläger auf das Fahrzeug
angewiesen, um im Rahmen seiner Tätigkeit im Baunebengewerbe von einer Baustelle
zu anderen fahren zu können. Zu beachten sei auch, dass der Mann sein chronisch
krankes Kind regelmäßig zur Physiotherapie fahren müsse. Allerdings erhöhe sich
das Bußgeld von 80 auf 250 Euro.
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