Vorsicht bei Spurwechsel an roter Ampel
Hamm/Berlin. Wer an einer roten Ampel von der
Rechtsabbiegerspur auf die Linksabbiegerspur wechselt, darf niemanden gefährden.
Setzt er sich vor ein anderes Fahrzeug, muss er sich mit dessen Fahrer
verständigen und sicherstellen, dass dieser ihn gesehen hat. Kollidieren die
Fahrzeuge beim Anfahren, muss der Spurwechsler den höheren Schadensanteil
tragen. Den anderen Fahrer trifft aber eine Mitschuld, da jeder den Verkehr vor
sich beachten muss, bevor er losfährt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung
des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. Oktober 2012 (AZ: I-9 U 5/12).
An einer roten Ampel wechselte ein Autofahrer von der
äußersten rechten Abbiegespur über eine Fahrbahn zur Linksabbiegerspur. Er
setzte sich in die Lücke vor einen Lkw, ohne Sichtkontakt mit dem Fahrer
aufzunehmen. Sein Heck ragte in die mittlere Spur. Als der Lkw-Fahrer anfuhr,
kollidierten sie. Es entstand ein Schaden von rund 2.500 Euro.
Das Gericht entschied, dass der Autofahrer 70 Prozent des
Schadens tragen müsse, der Lkw-Fahrer die übrigen 30 Prozent. Der Autofahrer
habe den Unfall durch den Spurwechsel verursacht. Er sei in die Lücke vor den
Lkw gefahren, obwohl er nicht sicher darauf habe vertrauen können, dass dieser
ihn sehen würde. Offenkundig war nicht ausreichend Platz vorhanden, um den
Fahrstreifenwechsel vollständig abzuschließen. Der Kläger habe eingeräumt, dass
er sich quer bzw. „leicht“ in Fahrtrichtung in die Lücke gestellt habe. Hätte
diese ausreichend Platz geboten, hätte er sich vollständig in den linken
Fahrstreifen vor den Lkw einordnen können. So aber hätte er damit rechnen
müssen, vom Lkw-Fahrer übersehen zu werden.
Dem Lkw-Fahrer sei zur Last zu legen, dass er sich beim
Anfahren nicht vergewissert habe, dass die Bahn vor ihm frei sei. Auch wenn er
meine, der Pkw habe sich in einem toten Winkel befunden, hätte er die Lücke vor
ihm durch seinen zusätzlichen Spiegel einsehen können. Da er dies nicht getan
habe, sei ihm ein Mitverschulden von etwa 30 Prozent anzulasten.
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