Sorgfaltspflichten eines Autofahrers bei Mitnahme von Kindern
Hamm/Berlin. Kinder müssen im Auto wie Erwachsene immer
angeschnallt sein. Sind sie das nicht, sind Bußgelder gerechtfertigt. Auf eine
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 5. November 2013 (AZ: 5 RBs 153/13)
wird hingewiesen.
Der Vater war mit seiner vierjährigen Tochter im Auto
unterwegs. Bei einer Verkehrskontrolle fiel auf, dass die auf der Rückbank im
Kindersitz sitzende Tochter nicht mehr angeschnallt war. Nachdem sie der Vater
bei Fahrtbeginn angeschnallt hatte, hatte sie sich während der Fahrt alleine
abgeschnallt. Gegen die Geldbuße von 40 Euro wehrte sich der Mann. Seine Tochter
habe sich erstmals während einer Fahrt abgeschnallt. Man könne von ihm als
Fahrer nicht verlangen, die Sicherung des Kindes während der gesamten Fahrt
ständig zu kontrollieren.
Man kann doch, entschied das Gericht. Im gebotenen Umfang habe
der Fahrer während der gesamten Fahrt zu kontrollieren, ob das Kind noch
angeschnallt sei. Bei Kindern treffe den Fahrer eine besondere Fürsorgepflicht.
Deswegen müsse er auf deren vorschriftsmäßige Sicherung achten und dies während
der gesamten Fahrt kontrollieren.
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