Der teure Mittelfinger
München/Berlin. Wer anderen den Mittelfinger zeigt, begeht
eine Beleidigung und muss dafür geradestehen. Wer einen anderen auch noch
dadurch belehren will, dass er ihn zur Vollbremsung zwingt, begeht zudem auch
eine Nötigung. Er muss mit einer Geldbuße von 1.000 Euro und einem Monat
Fahrverbot rechnen. Hierzu die Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25.
Juni 2015 (AZ: 922 Cs 433 Js 114354/15).
Ein Taxifahrer fuhr hinter einem aus seiner Sicht langsam
fahrenden Auto. Er überholte plötzlich mit hoher Geschwindigkeit das Fahrzeug
auf der Gegenfahrbahn und zeigte beim Vorbeifahren den gestreckten Mittelfinger.
Unmittelbar danach scherte der Taxifahrer so knapp vor dem anderen Fahrzeug ein,
dass dieser eine Vollbremsung einleiten musste.
Das Amtsgericht München verurteilte den Taxifahrer zu einer
Geldbuße von 1.000 Euro (50 Tagessätze zu je 20 Euro) und einem Monat
Fahrverbot. In dem knappen Einscheren und dem Zwingen zur Vollbremsung sah das
Gericht eine Nötigung. Der Taxifahrer habe nicht glaubhaft gemacht, dass er auf
der linken Spur zum Überholen angesetzt habe, als das Fahrzeug vor ihm auch nach
links ausscherte. Auch glaubte das Gericht nicht, dass der Taxifahrer lediglich
eine wegwerfende Handbewegung gemacht hatte. Das verkehrswidrige Verhalten mit
der völlig unangebrachten Nötigung stelle einen im Straßenverkehr nicht
tolerablen Exzess da, der die Sanktion eines zumindest einmonatigen Fahrverbots
nach sich zieht.
◄
zurück
|