Autofahrer: kein Spurwechsel
ohne Schulterblick
Beim
Spurwechsel auf der Straße oder der Autobahn darf der Autofahrer keinen anderen
Verkehrsteilnehmer gefährden. Er muss bei einem Fahrstreifenwechsel besonders
sorgfältig und vorsichtig sein. Dazu gehört neben dem Setzen des Blinkers und
dem Schauen in den Spiegel auch der Schulterblick.
Andernfalls haftet er allein, wenn es beim
Spurwechsel zu einem
Unfall kommt. Das ergibt sich aus einer
Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Juli 2015 (AZ: 32 C 4/15).
Im zugrundeliegenden Fall wechselte ein
Autofahrer von der linken auf die rechte Spur der Fahrbahn. Er hatte zuvor den
Blinker gesetzt und in die Seitenspiegel gesehen. Dabei nahm er jedoch keinen
Schulterblick vor und bemerkte so ein Fahrzeug nicht, das sich von hinten auf
dem rechten Fahrstreifen näherte. Beim Spurwechsel stieß er mit dem anderen
Wagen zusammen. Er machte Schadensersatzansprüche geltend.
Vor Gericht hatte der Fahrer des
Autos keinen Erfolg. Im Gegenteil: Er
haftet zu 100 Prozent für den Unfallschaden. Wechsele ein Fahrzeug auf einer
Straße oder einer Autobahn den Fahrstreifen, habe sich der Fahrer des
ausscherenden Fahrzeugs so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sei, so das Gericht. Er müsse also auch über
seine Schulter blicken.
Komme es in örtlichem und zeitlichem
Zusammenhang mit einem Spurwechsel zu einem Unfall, spreche daher der Beweis des
ersten Anscheins dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs diese Sorgfaltspflicht
verletzt habe. Der Mann habe angegeben, geblinkt und in die Spiegel geschaut zu
haben. Damit habe der Schulterblick gefehlt. Dies sei eine Verletzung der
Sorgfaltspflicht, daher hafte der Autofahrer.
Wer einen Fahrstreifenwechsel auf einer
Straße oder einer Autobahn einleiten wolle, habe dies durch Blinken anzukündigen
und müsse sich durch einen Blick in den Rückspiegel und einen Schulterblick
davon überzeugen, dass der Spurwechsel ohne Gefahr für andere möglich sei,
erklärte das Gericht weiter. Der ausscherende Fahrer eines Fahrzeugs, der diese
Pflichten nicht vollständig beachte, hafte allein, wenn es zu einem Unfall
komme.
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