Ausweichmanöver geht schief: Versicherung muss zahlen
Berlin. Wer vor einem Reh auf der Fahrbahn ausweicht und dabei
von der Straßen abkommt, bekommt den Schaden ersetzt. Wie das Landgericht
Frankfurt am Main am 21. Dezember 2005 entschied (Az.: 2-23 O 301/05), muss der
Autofahrer in diesem Fall auch nicht den Unfall bei der Polizei anzeigen.
In dem Fall war ein Autofahrer auf einer Landstraße von der
Fahrbahn abgekommen und mit einem Baum kollidiert. Er war einem Reh ausgewichen,
das auf die Fahrbahn gesprungen war. Dabei hatte er die Kontrolle über seinen
Wagen verloren. Obwohl an dem Auto ein Totalschaden entstand, ersetzte die
Versicherung nur den Glasschaden. Der Autofahrer wollte gerichtlich erreichen,
dass die Versicherung für den gesamten Schaden aufkam. Die Versicherung meinte,
es sei nicht erwiesen, dass ein Reh auf die Straße gesprungen sei. Es hätte sich
auch um einen Elch handeln können.
Das Gericht sah den Autofahrer im Recht. Die
Versicherungsleistung umfasse auch Wildtierunfälle. Der Kläger sei seiner
Pflicht nachgekommen, eine Abwendung des drohenden Schadens zu versuchen. Die
Behauptung der Versicherung, das Tier hätte auch ein Elch sein können (dieser
Schaden wäre nicht abgesichert gewesen), überzeugte nicht: Erstens habe ein
Zeuge gesehen, dass ein Reh oder ein Hirsch auf der Straße stand und zweitens
seien Elche in Deutschland für gewöhnlich nicht anzutreffen.
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