Versicherung muss nach Verkehrsunfall
„Haushaltsführungsschaden“ an Witwe zahlen
Nürnberg-Fürth/Berlin. Für Menschen mit schweren Krankheiten
ist das alltägliche Leben ohnehin schon nicht einfach. Verstirbt auch noch der
Ehepartner durch einen Unfall, der sich bisher um den Haushalt gekümmert hat,
wird die Situation noch schwieriger. Doch in manchen Fällen kann man für die
erlittenen Einschränkungen, den so genannten „Haushaltsführungsschaden“, auf
Entschädigung hoffen, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied; Urteil vom
30. November 2009 (AZ: 2 O 1299/07).
Bei einem Verkehrsunfall war der Ehemann einer an Diabetes und
Darmkrebs erkrankten Frau ums Leben gekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der
Mann den Haushalt in der Drei-Zimmer-Wohnung geführt. Nun auf Hilfe von außen
angewiesen, verklagte die Witwe die Versicherung des Unfallgegners, der die
volle Schuld am Unfall trug, auf Schadensersatz.
Mit Erfolg: Das Landgericht folgte der Argumentation der Frau
und sprach ihr den Ersatz des so genannten Haushaltsführungsschadens zu: Für den
Zeitraum seit dem Unfall im November 2002 bis zum Einreichen der Klage im Januar
2007 müsse ihr die Versicherung des Unfallgegners 40.848 Euro nebst Zinsen
zahlen. Diese Summe setze sich aus einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro
bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zusammen.
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