Eine Gleichmäßigkeitsprüfung ist kein Autorennen und somit
versichert
München/Berlin. Wer mit seinem Auto an einem Rennen teilnimmt, genießt nicht
den Schutz der Kfz-Versicherung. Meist finden sich in den Verträgen sogenannte
„Rennklauseln“. Damit soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass bei einem
Autorennen die üblichen Verkehrsvorschriften nicht gelten und die Teilnehmer zu
Höchstgeschwindigkeiten und damit einer riskanten Fahrweise verleitet werden, um
zu gewinnen.
Das Landgericht München II entschied am 2. November 2011 (AZ: 10 O 1955/11),
dass die „Rennklausel“ bei einem „Gleichmäßigkeitswettbewerb“ nicht gilt. Bei
diesem Wettbewerb geht es darum, immer wieder die gleichen Rundenzeiten zu
fahren. Es kommt nicht darauf an, besonders schnell zu sein, auch wenn man am
Anfang beschleunigen und während des Wettbewerbs überholen muss. Im Falle eines
Unfalls hat man bei einem solchen Wettbewerb Ansprüche gegenüber der
KFZ-Versicherung.
In aller Regel hat ein Unfallopfer bei einem unverschuldeten Unfall
umfangreiche Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung. Auch die
Anwaltskosten werden im allgemeinen ersetzt. Ist nicht klar, ob es zu einer
Aufteilung des Schadens kommt, ist ebenfalls anwaltlicher Rat gefragt.
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