Geparktes Auto beschädigt - Stadt muss zahlen
Magdeburg/Berlin. Wird ein Auto beschädigt, weil die Stadt bei
Arbeiten im öffentlichen Raum nicht ihren Verkehrssicherungspflichten
nachgekommen ist, muss sie im Schadensfall Schadenersatz zahlen. Das besagt ein
Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29. Juli 2011 (AZ: 10 O 735/11).
Eine städtische Mitarbeiterin mähte in der Nähe von
Parkflächen an einer Straße den Rasen. Dabei wurde ein Stein hoch geschleudert
und zerstörte die Seitenscheibe eines Pkw. Die herabfallenden Scheibenteile
beschädigten außerdem den Autolack. Der Fahrzeughalter klagte auf Schadenersatz.
Mit Erfolg. Die Mitarbeiterin der Stadt habe nicht ausreichend
für Schutz vor umherfliegenden Steinen gesorgt, so die Richter. Damit habe sie
ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Im vorliegenden Fall hätte die Stadt
weitere Schutzmaßnahmen treffen müssen wie beispielsweise die vorübergehende
Sperrung der Parkflächen.
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