Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Schadensteilung bei Streifkollision in Autobahnbaustelle

Oldenburg/Berlin. Wenn sich beim Überholen in einer Autobahnbaustelle zwei Fahrzeuge streifen, müssen die Halter den Schaden je zur Hälfte übernehmen. Voraussetzung ist, dass keinem der beiden Fahrer die Schuld nachgewiesen werden kann. Das folgt aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. Mai 2012 (AZ: 6 U 64/12).

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Private Videoaufnahme als Beweismittel im Zivilprozess

München/Berlin. Ein privat aufgenommenes Video darf bei einem Verkehrsunfall zu Beweiszwecken verwendet werden. Vorher müssen aber die Interessen der Betroffenen geprüft werden. Dies entschied das Amtsgericht München am 6. Juni 2013 (AZ: 343 C 4445/13).

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Vorsicht bei Verkehrszeichen, die „werktags" gelten

Berlin. Verkehrszeichen mit dem Zusatz „werktags" gelten auch am Samstag. Der Begriff führt immer wieder zu Missverständnissen bei Autofahrern - mit Folgen: Das Knöllchen muss bezahlt werden.

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Anwaltskosten des Geschädigten werden ersetzt

Chemnitz/Berlin. Unfallopfer haben fast immer Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung ihnen den Anwalt bezahlt. Dies gilt auch dann, wenn der Geschädigte vor dem Gang zum Rechtsbeistand erst selbst mit der Versicherung redet und sich erst später einen Anwalt nimmt. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Chemnitz vom 29. August 2012 (AZ: 6 S 105/12).

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Vorsicht: Kein Einspruch gegen Bußgeldbescheid per E-Mail

Fulda/Berlin. Auch wenn im Bußgeldbescheid die E-Mail-Adresse der Behörde angegeben ist, kann dagegen kein Einspruch per E-Mail erhoben werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Fulda vom 2. Juli 2012 (AZ: 2 Qs 65/12).

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Fahrradfahrer Vorsicht: Linksschwenk kann Folgen haben

Saarbrücken/Berlin. In der Regel haftet ein Autofahrer bei einem Unfall mit einem Fahrradfahrer immer mit. Dies ergibt sich aus der sogenannten Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs: Es ist gefährlicher als ein Fahrrad. Diese Mithaftung kann aber entfallen, wenn der Radfahrer sich besonders grob verkehrswidrig verhält. Beispielsweise gilt das, wenn er ohne Anlass nach links in die Fahrbahn des Autos schwenkt. Auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Februar 2013 (AZ: 4 U 287/11) wird hingewiesen.

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Durchfahrtshöhe nicht beachtet: Grob fahrlässig – Versicherung der Mietwagenfirma haftet nur zu 50 Prozent

Hagen/Berlin. Wer einen Mietwagen fährt und einen entsprechenden Versicherungsschutz abschließt, muss bei Unfällen kaum haften. Begeht der Fahrer einen groben Verkehrsverstoß, kann er allerdings dennoch zur Kasse gebeten werden. Das folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Hagen vom 1. August 2012 (AZ: 7 S 31/12).

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Auch „Wenig-Fahrer“ haben Anspruch auf einen Mietwagen

Karlsruhe/Berlin. Geschädigte haben nach einem Unfall Anspruch auf einen Mietwagen - selbst wenn sie damit nur wenig fahren. Auch wer nur sechs Kilometer täglich mit einem Mietwagen fährt, kann die Kosten hierfür unter Umständen erstattet bekommen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 2013 (AZ: VI ZR 290/11).

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Bei einem Unfall kann ein 11-jähriges Kind allein haften

Naumburg/Berlin. Läuft ein 11-jähriges Kind bei Dunkelheit zwischen parkenden Autos auf die Straße, obwohl es das herannahende Auto gesehen hat, begeht es einen schweren Verkehrsverstoß. Dieser wird als so massiv eingestuft, dass das Kind entgegen dem sonstigen Schutz von Kindern im Straßenverkehr allein haftet. Auch die sonst üblicherweise entlastend wirkende Betriebsgefahr von Kraftfahrzeugen tritt wegen der Schwere des Fehlverhaltens zurück. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Januar 2013 (AZ: 10 U 22/12) wird hingewiesen.

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Jugendliche Autofahrer haften nach Unfall

Brandenburg/Berlin. Ein 17- und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren an einem anderen Fahrzeug verursachen. Dies entschied das Oberlandesgericht Brandenburg am 20. November 2012 (AZ: 6 U 36/12).

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