Verkehrsrecht
400 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot für die Teilnahme an
illegalen Autorennen
Hamm/Berlin. Wer an illegalen Autorennen teilnimmt, lebt nicht
nur gefährlich, sondern begibt sich auch rechtlich auf unsicheres Terrain. Ihm
droht nicht nur der Verlust des Versicherungsschutzes während des Rennens,
sondern auch eine Strafe. Eine solche Teilnahme „kostet“ einen 24-jährigen
Auszubildenden aus Dortmund eine Geldbuße von 400 Euro und ein einmonatiges
Fahrverbot. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 05. März 2013 (AZ: 1
RBs 24/13).
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Leichtsinnige Fußgänger haften bei Unfall allein
Hamm/Berlin. Bei einem Unfall zwischen Fußgänger und Pkw haftet
der Autofahrer fast immer mit. Grund ist die sogenannte Gefährdungshaftung.
Anders ist dies, wenn Fußgänger sich besonders leichtsinnig verhalten.
Diesbezüglich wird auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26.
April 2012 (AZ: 6 U 59/12) hingewiesen.
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Zum Schadensersatz gehören auch Lohnnebenkosten und Sozialabgaben
München/Berlin. Nach einem Autounfall steht man oft vor der
Frage: Lohnt sich die Reparatur oder nicht? Entscheidet man sich für die
Reparatur und gibt den Wagen in die Werkstatt, läuft das meist problemlos.
Entscheidet man sich aber dafür, sich das Geld auszahlen zu lassen, Juristen
sprechen vom Ersatz der fiktiven Kosten, hat man auch Anspruch auf die
Erstattung der Lohnnebenkosten und Sozialabgaben, die angefallen wären. Das gilt
auch, wenn diese nicht tatsächlich anfallen, entschied das Amtsgerichts München
am 24. April 2012 (AZ: 332 C 1529/12).
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Pkw darf Radschutzstreifen gelegentlich nutzen
Berlin. Ein bekanntes Phänomen: Es bildet sich ein Stau wegen
einer roten Ampel oder Linksabbiegern. Die einzige Möglichkeit, daran
vorbeizukommen, ist das Überfahren des Radschutzstreifens, etwa um geradeaus
fahren zu können oder eine Rechtsabbiegespur zu erreichen. Dies ist
grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist jedoch, dass der Radschutzstreifen
nicht zur gleichen Zeit von Radfahrern genutzt werde. Befindet sich der Streifen
auf einer Vorfahrtsstraße, muss bei einem Unfall derjenige den Schaden tragen,
der von der querenden Straße kommt, entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte am
14. November 2011 (AZ: 108 C 3467/10). Das gilt auch dann, wenn ein Autofahrer
den Radschutzstreifen benutzt hat.
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Radfahren entgegen der Fahrtrichtung auf Busspur auf eigenes
Risiko
Frankfurt am Main/Berlin. Befährt ein Radfahrer die Busspur
entgegen der Fahrtrichtung, handelt er grob verkehrswidrig. Stößt er mit einem
aus einer Grundstückausfahrt Kommenden zusammen, bleibt er allein
verantwortlich. Ein möglicherweise geringes Mitverschulden des Ausfahrenden
tritt dagegen vollständig zurück. Hingewiesen sei auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 5. Juni 2012 (AZ: 4 U 88/11).
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Vorsicht bei Spurwechsel an roter Ampel
Hamm/Berlin. Wer an einer roten Ampel von der Rechtsabbiegerspur
auf die Linksabbiegerspur wechselt, darf niemanden gefährden. Setzt er sich vor
ein anderes Fahrzeug, muss er sich mit dessen Fahrer verständigen und
sicherstellen, dass dieser ihn gesehen hat. Kollidieren die Fahrzeuge beim
Anfahren, muss der Spurwechsler den höheren Schadensanteil tragen. Den anderen
Fahrer trifft aber eine Mitschuld, da jeder den Verkehr vor sich beachten muss,
bevor er losfährt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts
Hamm vom 30. Oktober 2012 (AZ: I-9 U 5/12).
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Autobahn: Wer von der Standspur kommt, muss vorsichtig sein
München/Berlin. Wechselt ein Autofahrer ohne zu blinken von der
Standspur der Autobahn auf die rechte Fahrspur und kommt es dadurch zu einer
Kollision mit einem herannahenden Fahrzeug, haftet der von der Standspur
Kommende allein. Die sogenannte Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs im
fließenden Verkehr tritt dagegen zurück. Dies entschied das Oberlandesgericht
München am 9. November 2012 (AZ: 10 U 834/12).
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Unachtsames Öffnen der Fahrertür zur Fahrbahn schließt Haftung
des Unfallgegners aus
Wiesbaden/Berlin. Wer die Tür seines geparkten Autos öffnet,
sollte in den Rückspiegel schauen, um Unfälle zu vermeiden. Tut er das nicht,
kann er möglicherweise auf dem Schaden sitzen bleiben. Dies geht aus einer
Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden vom 2. Dezember 2011 (AZ: 9 S 16/11)
hervor.
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Vorerst kein Entzug der Fahrerlaubnis für betrunkenen Fußgänger
Neustadt/Berlin. Einem betrunkenen Fußgänger, der sich weigert,
ein angeordnetes „psychologisches Fahreignungsgutachten“ zu erbringen, darf
nicht ohne Weiteres der Führerschein entzogen werden. Auf die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 28. Januar 2013 (AZ: 1 L
29/13.NW) wird hingewiesen.
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