Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Hund bei Unfall tödlich verletzt - kein Schmerzensgeld für Halter

Erlebt der Hundehalter die tödliche Verletzung seines Hundes, kann er für den durch dieses Erlebnis erlittenen Schock kein Schmerzensgeld verlangen. Das gilt auch dann, wenn es zu schweren Anpassungsstörungen und Depressionen kommt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. März 2012 (AZ: VI ZR 114/11).

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Haftung nach Sturz von Seniorin auf stark verwitterten und unebenen Gehweg

Beengte finanzielle Verhältnisse sind keine Argumentation für die Vernachlässigung der Instandsetzung von Bürgersteigen. Das Land Berlin muss deshalb für den Sturz einer Seniorin auf einem maroden Fußweg in Berlin-Pankow haften. Das Land habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Urteil vom 05.07.2012, Aktenzeichen: III ZR 240/11)  fest und bestätigte damit die Urteile der Vorinstanzen, die der Frau Schmerzensgeld zugesprochen hatten. Das Argument der Stadt Berlin, angesichts der tiefen Löcher im Bürgersteig hätte jeder Fußgänger die Stolpergefahr erkennen müssen, ließ der BGH nicht gelten. Auch auf die leere Stadtkasse konnte sich Berlin nicht berufen.

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Versicherung darf bei Regulierung eines einfachen Schadens nicht bummeln

Erlangen. Eine Frist von 14 Tagen muss für eine Versicherung ausreichen, bei eindeutigem Sachverhalt einen Schaden zu regulieren. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Erlangen vom 30. März 2005 (Aktenzeichen: 1 C 1787/04).

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Geschwindigkeitsbeschränkung für Autobahnauffahrt gilt nicht für Autobahn

Herne. Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Aktenzeichen 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden.

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Auch bei geringer Erwerbsminderung Hilfe zur Haushaltsführung möglich

Celle. Auch bei einer Erwerbsminderung von unter 20 % kann man sich den Schaden ersetzen lassen, der entsteht, wenn man seinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann (Haushaltführungsschaden). Man muss die Arbeit auch nicht innerhalb seiner Familie verteilen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 28. April 2005 (Aktenzeichen: 14 U 200/04).

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Keine Unfallflucht nach 20 Minuten Wartezeit - Versicherung muss zahlen

Berlin. Bei der Feststellung, ob Unfallflucht vorliegt, kommt es auf die konkreten Umstände an. Wer abends auf einer Autobahn gegen eine Leitplanke fährt und 20 Minuten wartet, begeht keine Unfallflucht, entschied das Amtsgericht Homburg am 31. Mai 2006 (Aktenzeichen: 7 C 327/05).

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Autofahrer im Kreisverkehr haben nicht immer Vorfahrt

München/Berlin. Entgegen verbreiteter Meinung haben Autofahrer im Kreisverkehr nicht automatisch Vorfahrt. Verwiesen sei auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 11. Juli 2012 (AZ: 343 C 8194/12).

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„Lieferverkehr frei“ gilt auch für Plakat-Transport

Jena/Berlin. Ein Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ vor Fußgängerzonen soll - so wörtlich - sinnvolle geschäftliche Betätigung in dem Areal ermöglichen. Im Klartext: Lieferfahrzeuge dürfen da rein, um Geschäfte mit Waren zu versorgen. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts  vom 17. Juli 2012; Az.: 1 Ss Rs 67/12 (146).

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Hartnäckiges Falschparken kann Führerschein kosten

Berlin. Hartnäckige Falschparker riskieren ihren Führerschein - und dies unabhängig von der in Flensburg eingetragenen Punktezahl. Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte am 10. September 2012 (AZ: 4 L 271.12) die Entziehung der Fahrerlaubnis auch in dem Fall, dass der Führerscheininhaber bloße Ordnungsvorschriften häufig oder fortlaufend nicht einhält.

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Versicherung muss Unfallgeschädigtem Fachwerkstätten für sein Fahrzeug benennen

München/Berlin. Nach einem Unfall hat die Versicherung das Recht, die Schäden in freien Fachwerkstätten reparieren zu lassen. Allerdings darf das nicht pauschal geschehen. Versicherung oder Unfallverursacher müssen konkrete Werkstätten benennen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 28. November 2011 (AZ: 322 C 793/11) wird hingewiesen.

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