Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Haftung nach Unfall mit einem Radfahrer

München/Berlin. Fährt ein Radfahrer auf einem kombinierten Geh- und Radweg entgegengesetzt zur Fahrtrichtung, haftet er beim Unfall überwiegend. Er darf den Einmündungsbereich einer Straße nicht ohne Gefährdung des Autoverkehrs überqueren. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 5. August 2016 (AZ: 10 U 4616/15).

Mehr...

 

Haftungsausschluss bei Kfz-Überlassung

Celle/Berlin (DAV). Gestattet jemand einem anderen, sein Auto regelmäßig zu nutzen und überlässt den Zweitschlüssel, kann daraus nicht auf einen automatischen stillschweigenden Haftungsausschluss geschlossen werden. Dafür müssen besondere Umstände vorliegen. Beim Unfall haftet in der Regel der Begünstigte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 26. Januar 2016 (AZ: 15 U 148/15).

Mehr...

 

Autofahrer: kein Spurwechsel ohne Schulterblick

Beim Spurwechsel auf der Straße oder der Autobahn darf der Autofahrer keinen anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Er muss bei einem Fahrstreifenwechsel besonders sorgfältig und vorsichtig sein. Dazu gehört neben dem Setzen des Blinkers und dem Schauen in den Spiegel auch der Schulterblick.

Mehr...

 

Kann ein Fußgänger bei einem Unfall auf Zebrastreifen mithaften?

An einem Zebrastreifen sind Fußgänger bevorrechtigt, die Autos müssen warten. Bei einem Unfall sind meist die Autofahrer schuld. Dies ist die Regel, doch gilt es immer?

Mehr...

 

Nach Autounfall: kein Mehrwertsteuerabzug bei Ersatzauto von privat

Nach einem Verkehrsunfall besteht vielfach Unsicherheit über die Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei einem Ersatzfahrzeug. Diese wird nicht erstattet, wenn sie nicht entsteht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man fiktiv abrechnet. Über eine wichtige Ausnahme klären wir auf.

Mehr...

 

Unfall beim Einbiegen auf Vorfahrtstraße: Welche Regeln gelten?

Bekanntermaßen muss ein Auto, das aus einer untergeordneten Straße auf eine vorfahrtberechtigte Straße einbiegt, den Verkehr auf dieser Straße zunächst passieren lassen. Kommt es beim Einbiegen zu einem Zusammenstoß, muss der wartepflichtige Fahrer beweisen, dass er nicht die Schuld an dem Unfall trägt.

Mehr...

 

Unfall mit Sommerreifen im Winter: Voller Schadensersatz?

Wer im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz. Vielleicht nicht immer vollständig, doch zumindest teilweise kann der Verlust des Versicherungsschutzes drohen. Es kommt darauf an, ob einem Autofahrer ein grob fahrlässiges Verhalten vorgeworfen werden kann.

Mehr...

 

Illegales Autorennen auch ohne Verabredung?

Mehr...

 

Führerscheinverlust nach Unfallflucht

Braunschweig/Berlin. Wer der Unfallflucht überführt wird, riskiert seinen Führerschein. Ungeeignet zum Autofahren ist man dann, wenn neben der Unfallflucht auch ein „bedeutender Schaden“ entstanden ist. Der eigene Schaden wird dabei nicht eingerechnet. Die Grenze hierfür steigt von 1.300 auf 1.500 Euro. Dies entschied das Landgericht Braunschweig am 3. Juni 2016 (AZ: 8 Qs 113/16).

Mehr...

 

Rente wegen Haushaltsführungsschadens ohne Altersbegrenzung

Koblenz/Berlin. Nach einem Verkehrsunfall denkt jeder schnell an die Reparatur und anderen Schadensersatz. Womöglich auch an ein Schmerzensgeld. Aber kaum einer kennt seine Ansprüche ganz. So wird oft der Haushaltsführungsschaden vergessen. Bisher haben viele Gerichte diesen bis zum 75. Lebensjahr begrenzt. Dies entspricht aber nicht mehr der heutigen Lebenssituation. Zahlreiche ältere Menschen führen ihren Haushalt dann noch selbst, sodass sie auch über ihr 75. Lebensjahr hinaus Anspruch aus einem Haushaltsführungsschaden haben. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. April 2016 (AZ: 12 U 996/15).

Mehr...

 1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  13  14  15  16  17  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28 

 

   Entscheidungen zu anderen Rechtsgebieten

 

 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

© Rechtsanwalt Gerhard Raab