Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Schlagloch am Straßenrand: Gemeinde haftet nicht immer

Schleswig/Berlin. Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Ausschlaggebend ist die Verkehrsbedeutung der Straße und welche Sicherheitserwartungen die Nutzer der Straße an deren Zustand haben dürfen. Auf ein entsprechendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Juni 2011 (AZ: 7 U 6/11) wird hingewiesen.

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Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? - Punkte in Flensburg bleiben!

Leipzig/Berlin. Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg "befreit" werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10).

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Ladung unzureichend gesichert - Kürzung der Versicherungsleistung um 25 Prozent

Saarbrücken/Berlin. Wer seine Ladung - hier einen Porsche auf einem Anhänger - nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen. Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 1. Dezember 2010 (AZ: 5 U 395/09).

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Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Hannover/Berlin. Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover am 29. März 2011 (AZ: 562 C 13120/10). Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen allerdings auf dem Bürgersteig fahren.

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Gelegentlicher Haschkonsum - Führerschein weg

Aachen/Berlin. Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ergibt sich aus einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. Dezember 2011 (AZ: 3 L 457/11).

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Bei Unfall nicht angeschnallt - Fahrerin trifft trotzdem kein Mitverschulden

Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in seinem Urteil vom 6. November 2009 (AZ: 14 U 42/08).

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Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch einem Autovermieter

Versicherer versuchen mit juristischen Spitzfindigkeiten Ansprüche zu drücken

Kassel/Berlin. Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr. Daher haben diesen Anspruch nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer, sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Kassel vom 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6203/08) weist der Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

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Wer einen Umzugswagen behindert, kann abgeschleppt werden – auch in einer Ladezone

Köln/Berlin. Wer sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot mit dem Zusatz "Ladezone werktags 8-12 h" abstellt, darf in der Regel für ein paar Minuten stehen bleiben, um sein Auto zu be- oder entladen. Anders ist es allerdings, wenn dort zusätzlich mobile Halteverbotsschilder wegen eines Umzugs aufgestellt sind. Das Abschleppen des Fahrzeugs ist dann rechtmäßig, wenn Umzugswagen behindert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 21. Januar 2010 (AZ: 20 K 6900/08).

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Kollision mit Transporter - Elfjährige Fußgängerin trifft 70-prozentige Mitschuld

Hamburg/Berlin. Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine Kreuzung überquert, um seinen Schulbus zu erreichen, kann bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2009 (AZ: 331 O 163/07).

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Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge: Gebot der Rücksichtnahme

Saarbrücken/Berlin. Kommt es beim rückwärtigen Ausparkmanöver zweier Fahrzeuge zu einem Unfall, so verstößt derjenige gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein fährt. So entschied das Landgericht Saarbrücken am 7. Mai 2010 (AZ: 13 S 14/10).

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