Verkehrsrecht
Schlagloch am Straßenrand: Gemeinde haftet nicht immer
Schleswig/Berlin. Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es
durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Ausschlaggebend ist
die Verkehrsbedeutung der Straße und welche Sicherheitserwartungen die Nutzer
der Straße an deren Zustand haben dürfen. Auf ein entsprechendes Urteil des
Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 30. Juni 2011 (AZ: 7 U 6/11)
wird hingewiesen.
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Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? - Punkte in Flensburg
bleiben!
Leipzig/Berlin. Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren
Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg "befreit"
werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10).
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Ladung unzureichend gesichert - Kürzung der Versicherungsleistung
um 25 Prozent
Saarbrücken/Berlin. Wer seine Ladung - hier einen Porsche auf
einem Anhänger - nicht richtig sichert und dadurch beim Transport einen Schaden
der Ladung hervorruft, muss mit einer Kürzung der Versicherungsleistung rechnen.
Im vorliegenden Fall konnte die Versicherung eine Kürzung in Höhe von 25 Prozent
vornehmen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 1. Dezember 2010 (AZ:
5 U 395/09).
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Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein
Hannover/Berlin. Wer auf einem Bürgersteig verbotenerweise Rad
fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den
Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des
Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover am 29. März
2011 (AZ: 562 C 13120/10). Kinder bis zum Alter von zehn Jahren dürfen
allerdings auf dem Bürgersteig fahren.
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Gelegentlicher Haschkonsum - Führerschein weg
Aachen/Berlin. Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis,
Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ergibt
sich aus einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. Dezember 2011
(AZ: 3 L 457/11).
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Bei Unfall nicht angeschnallt - Fahrerin trifft trotzdem kein
Mitverschulden
Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto
anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings
gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem
Verkehrsunfall keine Rolle spielt. So entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe
in seinem Urteil vom 6. November 2009 (AZ: 14 U 42/08).
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Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten - auch einem
Autovermieter
Versicherer versuchen mit juristischen Spitzfindigkeiten
Ansprüche zu drücken
Kassel/Berlin. Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines
Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die
vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren
Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“
mehr. Daher haben diesen Anspruch nicht nur „einfache“ Verkehrsteilnehmer,
sondern auch eine gewerbliche Autovermietung. Auf ein entsprechendes Urteil des
Amtsgerichts Kassel vom 30. Juni 2009 (AZ: 415 C 6203/08) weist der Deutschen
Anwaltverein (DAV) hin.
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Wer einen Umzugswagen behindert, kann abgeschleppt werden – auch
in einer Ladezone
Köln/Berlin. Wer sein Fahrzeug im eingeschränkten Halteverbot mit
dem Zusatz "Ladezone werktags 8-12 h" abstellt, darf in der Regel für ein paar
Minuten stehen bleiben, um sein Auto zu be- oder entladen. Anders ist es
allerdings, wenn dort zusätzlich mobile Halteverbotsschilder wegen eines Umzugs
aufgestellt sind. Das Abschleppen des Fahrzeugs ist dann rechtmäßig, wenn
Umzugswagen behindert werden. So entschied das Verwaltungsgericht Köln in seinem
Urteil vom 21. Januar 2010 (AZ: 20 K 6900/08).
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Kollision mit Transporter - Elfjährige Fußgängerin trifft
70-prozentige Mitschuld
Hamburg/Berlin. Ein elfjähriges Kind, das trotz roter Ampel eine
Kreuzung überquert, um seinen Schulbus zu erreichen, kann bei einem
Verkehrsunfall eine Mitschuld von bis zu 70 Prozent treffen. Das ergibt sich aus
einem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2009 (AZ: 331 O 163/07).
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Kollision zweier rückwärts ausparkender Fahrzeuge: Gebot der
Rücksichtnahme
Saarbrücken/Berlin. Kommt es beim rückwärtigen Ausparkmanöver
zweier Fahrzeuge zu einem Unfall, so verstößt derjenige gegen das Gebot der
gegenseitigen Rücksichtnahme, der in das stehende Fahrzeug des anderen hinein
fährt. So entschied das Landgericht Saarbrücken am 7. Mai 2010 (AZ: 13 S 14/10).
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