Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Kein Schmerzensgeld wegen Sturz über Pflasterstein

Koblenz/Berlin. Nicht für jeden Sturz über einen Pflasterstein bekommt man Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz am 28. April 2008 (AZ: 12 S 39/08) entschieden. Gewisse Unebenheiten sind hinzunehmen, dies betrifft vor allen Dingen auch Parkplätze.

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Keine Haftung bei Sturz von Fahrgast in öffentlichem Bus

Frankfurt a. M./Berlin. Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25).

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Landwirt haftet für entlaufene Tiere

Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen, die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ: 9 W 45/05) hervor.

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Nutzungsausfall auch für Motorrad möglich

Düsseldorf/Berlin. Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Dies ergeht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07).

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Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer

Berlin. Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ. 58 S 142/06).

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Rennradfahrer riskieren ohne Schutzhelm Schadensersatzanspruch

Düsseldorf/Berlin. Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12. Februar 2007 (AZ: I - 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen, wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm tragen müssen.

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Risiko teures Gepäck im Auto

Coburg/Berlin. Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ: 32 S 39/08) hervor.

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Schadensersatz auch für alte Autos

Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ: 343 C 34380/05) hervor.

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Schadensersatz bei Unfall mit geparktem Fahrzeug

Berlin. Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Dies ergeht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (AZ. 12 U 151/05).

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Schlägerei nach Unfall - Haftpflichtversicherung muss nicht zahlen

Saarbrücken. Wenn sich nach einem Unfall die Kontrahenten in die Haare geraten und es zu Handgreiflichkeiten kommt, muss die Verkehrs-Haftpflichtversichrung nicht für eventuelle Verletzungen zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden; Beschluss vom 24. Juli 2001 (AZ: 5 W 223/01).

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