Verkehrsrecht
Kein Schmerzensgeld wegen Sturz über Pflasterstein
Koblenz/Berlin. Nicht für jeden Sturz über einen Pflasterstein
bekommt man Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz am 28. April 2008
(AZ: 12 S 39/08) entschieden. Gewisse Unebenheiten sind hinzunehmen, dies
betrifft vor allen Dingen auch Parkplätze.
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Keine Haftung bei Sturz von Fahrgast in öffentlichem Bus
Frankfurt a. M./Berlin. Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach
einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die
Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde
zurückgewiesen. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main
vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25).
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Landwirt haftet für entlaufene Tiere
Berlin. Ein Landwirt muss einen Teil der Unfallschäden bezahlen,
die seine entlaufenen Tiere anrichten. Dies geht aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Hamm vom 27. September 2005 (AZ: 9 W 45/05) hervor.
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Nutzungsausfall auch für Motorrad möglich
Düsseldorf/Berlin. Auch für ein Luxusmotorrad kann der
Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er
neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Dies ergeht aus einer Entscheidung
des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07).
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Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer
Berlin. Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich
auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut
gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines
vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen
herabstuft. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar
2007 (AZ. 58 S 142/06).
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Rennradfahrer riskieren ohne Schutzhelm Schadensersatzanspruch
Düsseldorf/Berlin. Zwar gibt es keine Vorschrift, dass Erwachsene
einen Fahrradhelm tragen müssen, doch können Radfahrer ohne Helm ihren
Versicherungsschutz riskieren. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 12.
Februar 2007 (AZ: I - 1 U 182/06), dass besonders gefährdete Radfahrergruppen,
wie etwa Rennradfahrer, auf öffentlichen Straßen grundsätzlich einen Schutzhelm
tragen müssen.
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Risiko teures Gepäck im Auto
Coburg/Berlin. Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures
und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das
bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil
des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ: 32 S 39/08) hervor.
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Schadensersatz auch für alte Autos
Berlin. Auch bei einem sieben Jahre alten Auto bekommt man im
Rahmen der "fiktiven Abrechnung" die Stundensätze einer Markenwerkstatt ersetzt.
Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 20. Juni 2006 (AZ: 343 C
34380/05) hervor.
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Schadensersatz bei Unfall mit geparktem Fahrzeug
Berlin. Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit
einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz
direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf
den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Dies ergeht aus
einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (AZ. 12 U 151/05).
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Schlägerei nach Unfall - Haftpflichtversicherung muss nicht
zahlen
Saarbrücken. Wenn sich nach einem Unfall die Kontrahenten in die
Haare geraten und es zu Handgreiflichkeiten kommt, muss die
Verkehrs-Haftpflichtversichrung nicht für eventuelle Verletzungen zahlen. Dies
hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschieden; Beschluss vom 24. Juli
2001 (AZ: 5 W 223/01).
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