Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Kein Mitverschulden durch Nichtragen eines Radhelms

Saarbrücken/Berlin. Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 09. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor.

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Kein Regelfahrverbot bei erheblicher Belastung des Betroffenen

Berlin. Ein Gericht kann von einem eigentlich gesetzlich zwingend vorgesehenen Regel-Fahrverbot absehen, wenn der Vorfall zugunsten des Betroffenen wesentliche Besonderheiten aufweist und ein Fahrverbot zu einer besonderen Belastung des Autofahrers führen würde. Dies geht aus einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 05. September 2005 (AZ - 1 Ss 84/05) hervor.

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Kein absolutes Fahrverbot für Feuerwehrmann

Düsseldorf/Berlin. Erhält jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot, können bestimmte Fahrzeuge von diesem Verbot ausgenommen werden – zum Beispiel bei einem Feuerwehrmann Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen. Dies ergeht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. September 2007 (AZ. IV – 2 Ss (OWi) 118/07).

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Keine Vorfahrt auf Verteilerfahrbahnen

Köln/Berlin. Auf so genannten Verteilerfahrbahnen, die den Übergang von einer Autobahn auf die andere ermöglichen, gibt es keine Vorfahrtsregeln. Alle Fahrer haben die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung, um einen reibungslosen und unfallfreien Ablauf sicherzustellen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 30. November 2006 (AZ: 14 U 10/06) hervor.

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Linksabbieger muss vorsichtig sein - Schadensersatz auch für schnellen Gegenverkehr

Berlin. Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und diese selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (AZ - 2 C 1197/04 -) hervor.

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Privatparkplatz: Kein Ersatz für Standgebühren bei freiem anderem Stellplatz

Erkelenz/Berlin. Wenn ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück ein falsch parkendes Fahrzeug berechtigterweise abschleppen lässt, kommen möglicherweise Kosten auf ihn zu. Die Standgebühr beim Abschleppunternehmen muss ihm nur dann ersetzt werden, wenn das Auto nicht auf einen freien Stellplatz versetzt werden konnte. Die „reinen“ Abschleppkosten müssen jedoch in jedem Fall ersetzt werden. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Erkelenz vom 16. Januar 2007 (AZ: 6 C 446/06).

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Straßenschilder: Besondere Sicherung bei starkem Wind

Wiesbaden/Berlin. Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Dies ergeht aus einem Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (AZ: 92 C 4538/97 - 28).

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Sichtfahrgebot ist nach wie vor gültig

Koblenz/Berlin. Bei Dunkelheit muss ein Autofahrer innerhalb der Strecke anhalten können, die seine Scheinwerfer ausleuchten. Andernfalls verstößt er gegen das Sichtfahrgebot und trägt bei einem Unfall eine Mitschuld. Davor warnen Anwälte und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 02. Juli 2007 (AZ. 12 U 258/06).

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Unfallflucht: Gerichte stellen weiter strenge Anforderungen

Hamm/Frankfurt. Die deutsche Justiz ist weiterhin streng zu Autofahrern, die nach einer Kollision die Unfallstelle verlassen. Insbesondere an die Warte- und Aufklärungspflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Dies zeigen Urteile des Oberlandesgerichts Hamm vom 07. Februar 2003 (AZ: 20 U 193/02) und des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2003 (AZ: 3 U 210/01).

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Vorsicht auf nassem Laub

Coburg/Berlin. Im Herbst müssen sich Fußgänger auf Herbstlaub einstellen und mit erhöhter Rutschgefahr auch auf Gehwegen rechnen. Grundstückseigentümern ist es weder tatsächlich möglich noch rechtlich geboten, die Wege ständig laubfrei zu halten. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 22. Februar 2008 (AZ: 14 O 742/07.

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