Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Verkehrsunfall: Kein Mietwagen - trotzdem Anspruch auf Nutzungsausfall

Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte auch dann Anspruch auf Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeuges, wenn er keinen Mietwagen benötigt. Der Anspruch besteht für die gesamte Dauer des Ausfalls des Fahrzeuges, nicht allein für die Reparaturdauer. Das ergibt sich aus der Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 30. April 2014 (AZ: 648 C 422/13).

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Auch Kinder haften im Straßenverkehr

Wenn Kinder parkende Autos beschädigen, müssen die Eltern haften. Ein Kind im Grundschulalter darf nicht über mehrere Stunden unbeaufsichtigt bleiben. Kommt es gemeinsam mit anderen Kindern auf den Gedanken, einen Streich zu spielen, müssen die Eltern für den entstandenen Schaden haften. So musste ein Vater für den Schaden an einem geparkten Auto aufkommen, auf das Kinder Holzstücke geworfen und es beschädigt hatten. Er hatte seine Aufsichtspflicht verletzt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Mai 2014 (AZ: I-19 U 32/13) wird hingewiesen.

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Haftung nach grundlosem Bremsen

München/Berlin. Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein anderes Fahrzeug hinten auffährt. Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug so beherrschen, dass er jederzeit bremsen kann. Bremst allerdings der vordere Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. Februar 2014 (AZ: 345 C 22960/13).

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Bei Glätte müssen Anlieger nicht gesamten Gehweg räumen

Coburg/Berlin. Anlieger haben umfassende Räum- und Streupflichten bei Glatteis. Dabei reicht es aber aus, wenn sie auf dem Gehweg einen so breiten Streifen räumen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Es ist nicht erforderlich, den gesamten Gehweg zu räumen. Auf die Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 13. Mai 2014 (AZ: 41 O 675/13) wird hingewiesen.

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Brand eines Fahrzeugs auf dem Abschleppwagen

Karlsruhe/Berlin. Ist ein Fahrzeug bereits vollständig auf dem Abschleppwagen aufgeladen, geht von ihm keine Betriebsgefahr mehr aus. Der Halter muss nicht gesondert dafür haften, wenn das aufgeladene Fahrzeug in Brand gerät und das Abschleppfahrzeug beschädigt. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 2014 (AZ: 13 U 15/14).

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Handy darf am Steuer weitergegeben werden

Köln/Berlin. Eigentlich ist die Handynutzung am Steuer verboten. Dazu gehören auch alle Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie etwa das Aufnehmen des Mobiltelefons, um die Nummer abzulesen oder einen Anrufer wegzudrücken. Dies alles ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro bestraft werden. Wer aber lediglich das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. November 2014 (AZ: III – 1RBs 284/14).

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Unfallflucht und Regress

Heidelberg/Berlin. Wer Unfallflucht begeht, kann von seiner Versicherung zur Kasse gebeten werden. Wurde bei dem Unfall jemand verletzt, kann die Versicherung vom Unfallflüchtigen bis zu 5.000 Euro verlangen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 23. Januar 2014 (AZ: 3 S 26/13).

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Unfall wegen eines Eichhörnchens

München/Berlin. Wenn ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens stark bremst und dadurch das Fahrzeug dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit schuld - und muss nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Viertel des Schadens übernehmen. Sonst ist es in der Regel so, dass der Hintermann komplett zahlen muss. Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für ein Kleintier gebremst hatte, obwohl dies nicht unbedingt notwendig war. Daher muss sie auch einen Teil des Schadens zahlen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2014 (AZ: 331 C 16026/13).

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Verkehrsverstoß: Fahrtenbuchauflage auch nach über einem Jahr

Lüneburg/Berlin. Liegt zwischen dem Verkehrsverstoß und der Anordnung eines Fahrtenbuches ein langer Zeitraum, kann die Fahrtenbuchauflage unverhältnismäßig sein. Bei der Bewertung ist die Dauer der notwendigen Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der Behörden und das Verhalten des Fahrzeughalters zu berücksichtigen. Auch noch ein Jahr nach dem Verkehrsverstoß kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden. Dabei kann die Dauer der Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern höher ausfallen als bei Pkw. Das besagt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 18. Juli 2014 (AZ: 12 LB 76/14).

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Geschwindigkeitsbegrenzung nach abgeschlossener Brückensanierung rechtswidrig

Düsseldorf/Berlin. Wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung extra für eine Brückensanierung erlassen, muss sie nach Abschluss der Sanierung wieder aufgehoben werden. Nach Beendigung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung rechtswidrig. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. Oktober 2014 (AZ: 6 K 2251/13).

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