Verkehrsrecht
Verkehrsunfall: Kein Mietwagen - trotzdem Anspruch auf
Nutzungsausfall
Bei einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte auch dann Anspruch
auf Nutzungsausfall des eigenen Fahrzeuges, wenn er keinen Mietwagen benötigt.
Der Anspruch besteht für die gesamte Dauer des Ausfalls des Fahrzeuges, nicht
allein für die Reparaturdauer. Das ergibt sich aus der Entscheidung des
Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 30. April 2014 (AZ: 648 C 422/13).
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Auch Kinder haften im Straßenverkehr
Wenn Kinder parkende Autos beschädigen, müssen die Eltern
haften. Ein Kind im Grundschulalter darf nicht über mehrere Stunden
unbeaufsichtigt bleiben. Kommt es gemeinsam mit anderen Kindern auf den
Gedanken, einen Streich zu spielen, müssen die Eltern für den entstandenen
Schaden haften. So musste ein Vater für den Schaden an einem geparkten Auto
aufkommen, auf das Kinder Holzstücke geworfen und es beschädigt hatten. Er hatte
seine Aufsichtspflicht verletzt. Auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf vom 14. Mai 2014 (AZ: I-19 U 32/13) wird hingewiesen.
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Haftung nach grundlosem Bremsen
München/Berlin. Üblicherweise haftet derjenige, der auf ein
anderes Fahrzeug hinten auffährt. Jeder Fahrer muss sein Fahrzeug so
beherrschen, dass er jederzeit bremsen kann. Bremst allerdings der vordere
Fahrer grundlos stark ab, haftet er zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus
einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 19. Februar 2014 (AZ: 345 C
22960/13).
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Bei Glätte müssen Anlieger nicht gesamten Gehweg räumen
Coburg/Berlin. Anlieger haben umfassende Räum- und Streupflichten
bei Glatteis. Dabei reicht es aber aus, wenn sie auf dem Gehweg einen so breiten
Streifen räumen, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können.
Es ist nicht erforderlich, den gesamten Gehweg zu räumen. Auf die Entscheidung
des Landgerichts Coburg vom 13. Mai 2014 (AZ: 41 O 675/13) wird hingewiesen.
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Brand eines Fahrzeugs auf dem Abschleppwagen
Karlsruhe/Berlin. Ist ein Fahrzeug bereits vollständig auf dem
Abschleppwagen aufgeladen, geht von ihm keine Betriebsgefahr mehr aus. Der
Halter muss nicht gesondert dafür haften, wenn das aufgeladene Fahrzeug in Brand
gerät und das Abschleppfahrzeug beschädigt. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 28. August 2014 (AZ: 13 U
15/14).
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Handy darf am Steuer weitergegeben werden
Köln/Berlin. Eigentlich ist die Handynutzung am Steuer
verboten. Dazu gehören auch alle Vor- und Nachbereitungshandlungen, wie etwa das
Aufnehmen des Mobiltelefons, um die Nummer abzulesen oder einen Anrufer
wegzudrücken. Dies alles ist verboten und kann mit einem Bußgeld von 40 Euro
bestraft werden. Wer aber lediglich das klingelnde Handy aufnimmt, um es einem
anderen weiterzugeben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Das ergibt sich aus
einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom 7. November 2014 (AZ: III –
1RBs 284/14).
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Unfallflucht und Regress
Heidelberg/Berlin. Wer Unfallflucht begeht, kann von seiner
Versicherung zur Kasse gebeten werden. Wurde bei dem Unfall jemand verletzt,
kann die Versicherung vom Unfallflüchtigen bis zu 5.000 Euro verlangen. Dies
ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Heidelberg vom 23. Januar
2014 (AZ: 3 S 26/13).
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Unfall wegen eines Eichhörnchens
München/Berlin. Wenn ein Autofahrer wegen eines Eichhörnchens
stark bremst und dadurch das Fahrzeug dahinter auffährt, ist der Tierfreund mit
schuld - und muss nach Ansicht des Amtsgerichts München ein Viertel des Schadens
übernehmen. Sonst ist es in der Regel so, dass der Hintermann komplett zahlen
muss. Hier ereignete sich der Unfall, weil die vorausfahrende Autofahrerin für
ein Kleintier gebremst hatte, obwohl dies nicht unbedingt notwendig war. Daher
muss sie auch einen Teil des Schadens zahlen. Dies ergibt sich aus einer
Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25. Februar 2014 (AZ: 331 C 16026/13).
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Verkehrsverstoß: Fahrtenbuchauflage auch nach über einem Jahr
Lüneburg/Berlin. Liegt zwischen dem Verkehrsverstoß und der
Anordnung eines Fahrtenbuches ein langer Zeitraum, kann die Fahrtenbuchauflage
unverhältnismäßig sein. Bei der Bewertung ist die Dauer der notwendigen
Ermittlungen, die Geschäftsbelastung der Behörden und das Verhalten des
Fahrzeughalters zu berücksichtigen. Auch noch ein Jahr nach dem Verkehrsverstoß
kann eine Fahrtenbuchauflage verhängt werden. Dabei kann die Dauer der
Fahrtenbuchauflage bei Motorrädern höher ausfallen als bei Pkw. Das besagt ein
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 18. Juli 2014 (AZ: 12 LB 76/14).
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Geschwindigkeitsbegrenzung nach abgeschlossener Brückensanierung
rechtswidrig
Düsseldorf/Berlin. Wurde eine Geschwindigkeitsbegrenzung extra
für eine Brückensanierung erlassen, muss sie nach Abschluss der Sanierung wieder
aufgehoben werden. Nach Beendigung ist die Geschwindigkeitsbegrenzung
rechtswidrig. Hingewiesen wird auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Düsseldorf vom 30. Oktober 2014 (AZ: 6 K 2251/13).
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