Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Nachzügler einer organisierten Fahrradgruppe müssen selbst auf Verkehrsvorschriften achten

Hamm/Berlin. Organisierte Fahrradtouren werden insbesondere bei Städtereisen immer beliebter. Die Organisatoren sind dabei gehalten, für die Sicherheit der Gruppe zu sorgen. Diese Verpflichtung ist aber nicht grenzenlos. So müssen sie nicht die für die Gruppe ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im Straßenverkehr auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten. Auf die eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 (AZ: 6 U 80/13) wird hingewiesen.

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Unfallhergang ungewiss - Quad haftet allein

München/Berlin. Ist bei einem Unfall mit einem Quad keinem der Beteiligten die Schuld an dem Unfall nachzuweisen, haftet der Quadfahrer allein. Ein Quad ist grundsätzlich gefährlicher als ein Pkw. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13) wird verwiesen.

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Gemeinde kann bei Sturz eines Radfahrers (mit)haften

München/Berlin. Stürzt ein Radfahrer wegen eines Schlaglochs, kann die Gemeinde haften. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Loch rund sieben Zentimeter tief ist und der Fahrer nicht mit einem solchen Hindernis rechnen musste. Hätte er vorsichtiger sein müssen, haftet er jedoch zu 50 Prozent mit. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 14. März 2013 (AZ: 1 U 3769/11).

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Bei Unfall durch Öffnen der Fahrzeugtür ist meist der Öffnende Schuld

München/Berlin. Nach dem „ersten Anschein“ ist derjenige, der zum Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, Schuld, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt. Dies gilt für den gesamte Zeitraum, in dem die Tür geöffnet ist. Au eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 20. September 2013 (AZ: 331 C 12987/13) wird verwiesen.

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Keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer

Celle/Berlin. Zur Zeit wird lebhaft diskutiert, ob Fahrradfahrer mithaften, wenn sie ohne Helm einen Unfall haben. Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied am 12. Februar 2014 (AZ: 14 U 113/13), dass keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer bestehe. Eine Mithaftung der Radfahrer scheidet damit aus, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

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Wer wendet, haftet? Nicht immer!

Saarbrücken/Berlin. Wer sein Fahrzeug wenden will, muss dies so tun, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Daher haftet er bei Unfällen oft (mit). Jedoch gilt das dann nicht, wenn er schon zum Wenden angehalten hatte und das ihn rechts überholende Fahrzeug zu schnell und unaufmerksam unterwegs war. Bei einem Unfall muss der rechts Überholende dann den Schaden allein tragen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 31. Januar 2013 (AZ: 4 U 382/11).

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Auch Handynutzung kann zu Fahrverbot führen

Hamm/Berlin. Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte am 24. Oktober 2013 (AZ: 3RBs 256/13) ein einmonatiges Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter.

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Verletzung des Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus

Naumburg/Berlin. Fernreisebusse haben Konjunktur. Die Halter haben dafür zu sorgen, dass sich die Reisenden nicht verletzen. Bereits das Ein- und Aussteigen muss ohne Probleme möglich sein. Verletzt sich ein Insasse, haftet der Halter auch dann schon, wenn der Bus sich noch nicht in Bewegung gesetzt hat. Stürzt ein Fahrgast aber beim Ein- oder Aussteigen in einem serienmäßigen und technisch einwandfreien Bus, spricht viel dafür, dass er für seinen Sturz selbst verantwortlich ist. Dann haftet er allein und nicht der Halter. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Mai 2013 (AZ: 1 U 129/12) wird hingewiesen.

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Kein Schadensersatz beim „So-Nicht-Unfall“

Hamm/Berlin. Ein Unfallgeschädigter hat einen Schadensersatzanspruch – allerdings nur für Schäden, die durch den Unfall entstanden sein können. Dieser Anspruch entfällt, wenn ein Verkehrsunfall trotz nachgewiesener Kollision die Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann (Fall eines „So-Nicht-Unfalls“). Das hat das Oberlandesgericht  Hamm am 15. Oktober 2013 (AZ: 9 U 53/13) entschieden.

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Mietwagen darf nicht zu teuer sein

München/Berlin. Wenn ein Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen hat, muss er sich einen Überblick über die Preise verschaffen und den günstigsten Tarif wählen. Sonst verstößt er gegen seine Schadensminderungspflicht. Eine einfache Recherche im Internet oder per Telefon ist dabei zeitlich zumutbar. So entschied das Amtsgericht München am 3. Juli 2013 (AZ: 343 C 8764/13).

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