Verkehrsrecht
Nachzügler einer organisierten Fahrradgruppe müssen selbst auf
Verkehrsvorschriften achten
Hamm/Berlin. Organisierte Fahrradtouren werden insbesondere bei
Städtereisen immer beliebter. Die Organisatoren sind dabei gehalten, für die
Sicherheit der Gruppe zu sorgen. Diese Verpflichtung ist aber nicht grenzenlos.
So müssen sie nicht die für die Gruppe ergriffenen Sicherungsmaßnahmen im
Straßenverkehr auch für einzeln fahrende Nachzügler aufrechterhalten. Auf die
eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. Februar 2014 (AZ: 6 U
80/13) wird hingewiesen.
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Unfallhergang ungewiss - Quad haftet allein
München/Berlin. Ist bei einem Unfall mit einem Quad keinem der
Beteiligten die Schuld an dem Unfall nachzuweisen, haftet der Quadfahrer allein.
Ein Quad ist grundsätzlich gefährlicher als ein Pkw. Auf die Entscheidung des
Oberlandesgerichts München vom 17. September 2013 (AZ: 10 U 2166/13) wird
verwiesen.
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Gemeinde kann bei Sturz eines Radfahrers (mit)haften
München/Berlin. Stürzt ein Radfahrer wegen eines Schlaglochs,
kann die Gemeinde haften. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Loch rund
sieben Zentimeter tief ist und der Fahrer nicht mit einem solchen Hindernis
rechnen musste. Hätte er vorsichtiger sein müssen, haftet er jedoch zu 50
Prozent mit. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München vom
14. März 2013 (AZ: 1 U 3769/11).
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Bei Unfall durch Öffnen der Fahrzeugtür ist meist der Öffnende
Schuld
München/Berlin. Nach dem „ersten Anschein“ ist derjenige, der zum
Einsteigen die Fahrzeugtür öffnet, Schuld, wenn es dadurch zu einem Unfall
kommt. Dies gilt für den gesamte Zeitraum, in dem die Tür geöffnet ist. Au eine
Entscheidung des Amtsgerichts München vom 20. September 2013 (AZ: 331 C
12987/13) wird verwiesen.
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Keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer
Celle/Berlin. Zur Zeit wird lebhaft diskutiert, ob Fahrradfahrer
mithaften, wenn sie ohne Helm einen Unfall haben. Eine gesetzliche Helmpflicht
gibt es nicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied am 12. Februar 2014
(AZ: 14 U 113/13), dass keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer bestehe. Eine
Mithaftung der Radfahrer scheidet damit aus, erläutert die Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
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Wer wendet, haftet? Nicht immer!
Saarbrücken/Berlin. Wer sein Fahrzeug wenden will, muss dies so
tun, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet. Daher haftet er bei
Unfällen oft (mit). Jedoch gilt das dann nicht, wenn er schon zum Wenden
angehalten hatte und das ihn rechts überholende Fahrzeug zu schnell und
unaufmerksam unterwegs war. Bei einem Unfall muss der rechts Überholende dann
den Schaden allein tragen. So entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken am 31.
Januar 2013 (AZ: 4 U 382/11).
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Auch Handynutzung kann zu Fahrverbot führen
Hamm/Berlin. Wer mehrfach gegen Verkehrsregeln verstoßen hat,
kann wegen der Nutzung eines Handys am Steuer ein Fahrverbot erhalten. Das
Oberlandesgericht Hamm bestätigte am 24. Oktober 2013 (AZ: 3RBs 256/13) ein
einmonatiges Fahrverbot für einen Außendienstmitarbeiter.
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Verletzung des Fahrgastes beim Einsteigen in einen Reisebus
Naumburg/Berlin. Fernreisebusse haben Konjunktur. Die Halter
haben dafür zu sorgen, dass sich die Reisenden nicht verletzen. Bereits das Ein-
und Aussteigen muss ohne Probleme möglich sein. Verletzt sich ein Insasse,
haftet der Halter auch dann schon, wenn der Bus sich noch nicht in Bewegung
gesetzt hat. Stürzt ein Fahrgast aber beim Ein- oder Aussteigen in einem
serienmäßigen und technisch einwandfreien Bus, spricht viel dafür, dass er für
seinen Sturz selbst verantwortlich ist. Dann haftet er allein und nicht der
Halter. Auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg vom 30. Mai 2013
(AZ: 1 U 129/12) wird hingewiesen.
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Kein Schadensersatz beim „So-Nicht-Unfall“
Hamm/Berlin. Ein Unfallgeschädigter hat einen
Schadensersatzanspruch – allerdings nur für Schäden, die durch den Unfall
entstanden sein können. Dieser Anspruch entfällt, wenn ein Verkehrsunfall trotz
nachgewiesener Kollision die Fahrzeugschäden nicht herbeigeführt haben kann
(Fall eines „So-Nicht-Unfalls“). Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 15.
Oktober 2013 (AZ: 9 U 53/13) entschieden.
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Mietwagen darf nicht zu teuer sein
München/Berlin. Wenn ein Unfallgeschädigter Anspruch auf einen
Mietwagen hat, muss er sich einen Überblick über die Preise verschaffen und den
günstigsten Tarif wählen. Sonst verstößt er gegen seine
Schadensminderungspflicht. Eine einfache Recherche im Internet oder per Telefon
ist dabei zeitlich zumutbar. So entschied das Amtsgericht München am 3. Juli
2013 (AZ: 343 C 8764/13).
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