Ratten im Wohnmobil - Rücktritt vom Kauf möglich
Freiburg im Breisgau/Berlin. Ratten in einem Fahrzeug sind ein
Mangel, wenn die Tiere die Substanz angreifen oder die Gefahr besteht, dass das
Fahrzeug nicht mehr zu gebrauchen ist. Ist eine Nachbesserung nicht erfolgt oder
möglich, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Das ergibt sich aus einer
Entscheidung des Landgerichts Freiburg vom 10. Dezember 2012 (AZ: 6 O 277/12).
Der Mann hatte ein Wohnmobil für 72.500 Euro erworben. Bereits
einen Tag nach der Übernahme stellte er Fehlermeldungen bei der
Fahrzeugelektronik fest. Einen weiteren Tag später fand er Spuren von
Rattenbefall. Nachdem der Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung hatte
verstreichen lassen, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kauf und verlangte
den Kaufpreis zurück.
Seine Klage war erfolgreich. Rattenbefall sei ein Sachmangel.
Im vorliegenden Fall seien Teile der Fahrzeugelektronik angenagt worden. Damit
drohe der Verlust der Gebrauchsfähigkeit des Wohnmobils. Im Übrigen spreche die
schnelle Entdeckung des Rattenbefalls dafür, dass dieser schon bei Übergabe des
Wohnmobils vorgelegen habe.
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