Sieben Tage Schmerzen - 5.000 Euro Schmerzensgeld
Koblenz/Berlin. Ein Patient, der aufgrund fehlerhaft gesetzter
Implantate tagelang unter starken Schmerzen und dauerhaft unter
Gefühlsbeeinträchtigungen leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von
5.000 Euro. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz am 25. November 2013 (AZ:
5 U 1202/13).
Der Mann hatte drei Implantate erhalten. Er litt anschließend
sieben Tage unter extrem starken Schmerzen und andauernd unter
Gefühlsbeeinträchtigungen im Behandlungsbereich. Er klagte auf Schadensersatz
und Schmerzensgeld: Der Zahnarzt habe ihn fehlerhaft behandelt und unzureichend
aufgeklärt.
Das Gericht in erster Instanz verurteilte den Zahnarzt zum
Ausgleich des materiellen Schadens von knapp 390 Euro und eines immateriellen
Schadensersatzes von 5.000 Euro. Ein Implantat sei fehlerhaft gesetzt. Der Arzt
habe die Längenbestimmung falsch durchgeführt, weswegen das Implantat zu groß
ausgefallen sei. Dies habe in der Folge zu einer Nervenschädigung geführt. Ob
ein bleibender Schaden entstanden sei, könne man noch nicht sicher absehen. Ein
Schmerzensgeld von 5.000 Euro sei angemessen, weil der Patient sieben Tage unter
starken Nervenschmerzen und anschließend fortdauernd unter
Gefühlsbeeinträchtigungen habe leiden müssen. Nicht mehr korrigieren lasse sich
auch der Umstand, dass das Implantat zu groß sei. Dieser Argumentation schloss
sich das Oberlandesgericht an.
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