Ersatzmotor für den Porsche?
Koblenz/Berlin. Wer für seinen Porsche einen gebrauchten
Rumpfmotor kauft, kann exakte Laufeigenschaften erwarten. Ein Mangel liegt schon
dann vor, wenn kaum bis nicht spürbare Unterschiede im Straßenverkehr vorhanden
sind. Ist wegen weiterer Mängel das Vertrauen in den Verkäufer erschüttert, kann
der Käufer direkt vom Kauf zurücktreten. Das ergibt sich aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts Koblenz vom 6. November 2015 (AZ: 10 U 354/14).
Der Mann kaufte einen Rumpfmotor für eine Porsche Cayman. Der
Verkäufer lieferte aber nicht den Rumpfmotor aus der Baureihe Boxster, der es
hätte sein müssen, sondern einen aus der Reihe des Modells 964. Auch war die
Motorkennnummer herausgeschliffen worden. Später stellte sich heraus, dass die
Motorcharakteristik anders war. Auch erteilte der Hersteller keine Freigabe für
die Verwendung des Motors - es war stattdessen eine Einzelbetriebserlaubnis
notwendig. Wegen dieser Problemhäufung wollte der Käufer vom Kaufvertrag
zurücktreten, ohne dem Verkäufer die Chance der Nachbesserung einzuräumen.
Der Käufer konnte vom Kaufvertrag zurücktreten, so die
Entscheidung des Gerichts. Zwar müsse grundsätzlich dem Verkäufer die
Möglichkeit der Nachbesserung gegeben werden. Im vorliegenden Fall sei dies aber
entbehrlich. Sowohl die Häufung und die Art der Mängel habe das Vertrauen in den
Verkäufer so erschüttert, dass der Käufer direkt vom Kauf zurücktreten könne.
Zunächst liege ein Mangel vor, weil es nicht exakt der übliche Rumpfmotor ist.
Beim Kauf eines Motors für einen exklusiven Sportwagen könnten bereits
geringfügige Unterschiede der Motorcharakteristik einen Mangel darstellen. Müsse
eine Einzelbetriebserlaubnis beantragt werden, stelle dies ebenfalls einen
Sachmangel dar. Auch dürfe der Käufer erwarten, dass die Motorkennnummer nicht
herausgeschliffen sei - gerade bei dem Motor eines Premiumherstellers.
◄
zurück
|