Lange Hosen sind kein Minderungsgrund
München/Berlin. Wenn man im Urlaub zum Abendessen in einem
gehobenen Hotel eine lange Hose tragen muss, ist das noch lange keine
Beeinträchtigung der Reise. Daher können die Betroffenen auch keine
Reisepreisminderung vornehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des
Amtsgerichts München vom 16. Juni 2010 (Az: 223 C 5318/10) sei hingewiesen.
Ein Ehepaar buchte eine zehntägige Pauschalreise mit
Halbpension nach Heraklion zum Preis von 2.074,00 Euro. Im Restaurant des Hotels
wurde der Mann beim Abendessen darauf hingewiesen, dass er doch bitte statt der
dreiviertel langen Hose eine lange tragen möge. Dadurch fühlte sich dieser
ungerecht behandelt und bloßgestellt und verlangte 414,00 Euro zurück. Im
Reisekatalog ist kein Hinweis auf den Kleiderzwang vorhanden gewesen. Ansonsten
hätten sie den Urlaub auch nicht gebucht. Er und seine Ehefrau sind aus
beruflichen Gründen im täglichen Leben auf das Tragen von geschäftsmäßiger
Kleidung angewiesen und wollten sich daher gerade im Urlaub einer Kleiderordnung
nicht unterwerfen.
Das Reiseunternehmen zahlte nicht, da es eines Hinweises im
Katalog nicht bedurft hätte. Es ist selbstverständlich, in einem Hotel der
gehobenen Mittelklasse in langen Hosen zum Abendessen zu erscheinen.
Die Klage des Ehepaars hatte keinen Erfolg. Die landestypische
Verpflichtung, zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose zu
tragen, stellt keine Beeinträchtigung der Reise dar. Es ist gerade auch in
südeuropäischen Ländern üblich, zur Schonung des ästhetischen Empfindens anderer
Hotelgäste wenigstens abends lange Beinkleidung vorzuschreiben. Dies ist dem
Gericht bekannt und dürfte auch dem Kläger geläufig sein. Die Wirksamkeit einer
solchen Bekleidungsvorschrift hängt auch nicht davon ab, ob sie in der
Katalogbeschreibung des Hotels aufgeführt ist. Es handelt sich dabei um die
Ausprägung lokaler Sitten und Gebräuche, die zumeist bekannt, aber zumindest
hinzunehmen sind. Reiseveranstalter können nicht auf alle landestypischen
Gebräuche, denen ein Reisender möglicherweise ausgesetzt sein könnte, in einem
Katalog hinweisen. Wer nicht bereit ist, sich landestypischen Gebräuchen zu
beugen, muss zu Hause bleiben. Zudem ist eine geschäftsmäßige Kleidung nicht
vorgeschrieben gewesen, sondern es ist lediglich eine lange Hose verlangt
worden.
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