Zahnschmerzen einer Patientin falsch
interpretiert – Zahnarzt zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Köln/Berlin. Ein Arzt, der die Beschwerden eines Patienten
nicht ernst nimmt und sie nicht behandelt, kann zu Schadensersatz und
Schmerzensgeld verurteilt werden. Verwiesen sei auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Köln vom 1. März 2006 (AZ: 5 U 148/04).
Bei einer Patientin wurden aufgrund von Zahnschmerzen an zwei
Zähnen Wurzelbehandlungen durchgeführt und die Keramikfüllungen erneuert. Da die
Schmerzen an einem Zahn weiter anhielten, führte der Zahnarzt erneut eine
Wurzelkanalbehandlung durch. Wiederum wurde das Keramikinlay entfernt und
erneuert. Der Zahn schmerzte jedoch weiter, und die Frau suchte den Arzt noch
mehrfach auf. Der Arzt bezeichnete die Beschwerden als Übergangs- und
Anpassungsschmerzen. Die Patientin brach daraufhin die Behandlung ab und ging zu
einem anderen Arzt. Dieser musste die beiden entzündeten Zähne ziehen und setzte
Implantate ein. Die Frau klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den
vormaligen behandelnden Arzt.
Nach Anhörung eines Sachverständigen kamen die Richter zu dem
Urteil, dass der Arzt zwar keine Fehler bei der Wurzelbehandlung und den
Füllungen gemacht habe, jedoch auf die Schmerzzustände seiner Patientin nicht
angemessen reagiert habe. Durch den Verlust der beiden Zähne sei die Patientin
auch nicht in der Lage zu beweisen, dass diese bei sachgerechter Behandlung
hätten erhalten werden können. Der Zahnarzt wurde zur Übernahme der Kosten für
die beiden Implantate und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.500 Euro
verurteilt.
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