Wegfall des Versicherungsschutzes bei
Tuning
Berlin/Koblenz. Wer sein Auto tunt, verliert den
Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch
veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das
Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Das ergibt sich aus einem Urteil
des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az: 10 U 56/06).
Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen
der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er
überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm.
Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch betätigen der Handbremse
während der Fahrt kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Freund starb.
Wegen des Tunings zahlte die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht.
Zu Recht, urteilten die Richter. Das Tuning habe die Gefahr
eines solchen Unfalls erhöht. Die technischen Veränderungen hätten einzig und
allein den Zweck gehabt, das Auto sportlicher und schneller zu machen. Dies
wirke sich auf das Fahrverhalten aus. Gerade bei jungen Fahrern schaffe es
„getuntes“ Auto einen besonderen Anreiz, riskanter zu fahren. Dies belege auch
die Tatsache, dass die beiden unter Alkoholeinfluss erheblich zu schnell
gefahren seien (100 bis 130 km/h statt 70). Daher müsse die Versicherung nicht
zahlen.
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