Hohe Anforderungen an Betreiber von
Fitness-Studios
Coburg/Berlin. Wer sich zum Training in ein professionelles
Fitness-Studio begibt, darf sich darauf verlassen, dass die Trainingsgeräte in
einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Den Studiobetreiber treffen daher hohe
Kontrollanforderungen. Wird er diesen nicht gerecht, so haftet er seinen Kunden
für Schäden, entschied das Landgericht Coburg am 3. Februar 2009 (Az: 23 U
249/06).
In dem Fall besuchte der Kläger regelmäßig das Fitness-Studio
des Beklagten. Als er einmal 90 Kilogramm zum Ziehen auf ein Rückenzuggerät
auflegte, hielt dem das Stahlseil nicht stand. Es riss, die Gewichte krachten
herunter und der Kläger wurde von der metallenen Querstange am Kopf getroffen.
Er erlitt eine klaffende Kopfplatzwunde und eine Schädelprellung, die
Hörfähigkeit ist auf Dauer eingeschränkt und er leidet unter Tinnitus und
Schwindel. Daher verlangte er Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Mit Erfolg. Die Richter befanden, dass den Beklagten wegen des
hohen Verletzungsrisikos seiner Kunden auch hohe Sorgfaltsanforderungen treffen.
Von ihm ist zu verlangen, dass er mit geschultem Blick in kurzen Intervallen
seine Sportgeräte einer fachkundigen Überprüfung unterzieht oder, wenn er nicht
selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, sich dazu fachkundiger Hilfe
bedient. An dem betreffenden Stahlseil hätte er rechtzeitig mit bloßem Auge
braunen Rost und den Bruch einzelner Drähte erkennen können und das Seil
auswechseln müssen. Deshalb wurde er zu einer Schmerzensgeldzahlung von 4.000
Euro verurteilt und muss auch für die künftigen Schäden des Klägers aufkommen.
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