Autoverkäufer haftet nicht für Angaben zur Umweltplakette
Karlsruhe/Berlin. Wenn ein Gebrauchtwagen zwar eine gelbe
Umweltplakette hat, aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind - dann
kann der Käufer den privaten Verkäufer nicht auf Gewährleistung in Anspruch
nehmen. In dem Fall, den der Bundesgerichtshof (BGH) am 13. März 2013 (AZ:
VIII ZR 186/12) entschieden hat, war das Fahrzeug nicht als „schadstoffarm"
eingestuft worden und durfte deshalb in Umweltzonen nicht benutzt werden.
Die Käuferin erwarb ein bereits älteres, gebrauchtes Wohnmobil
zu einem Preis von 7.500 Euro. Der bisherige Halter hatte das Fahrzeug selbst
gebraucht erworben. Im Kaufvertrag heißt es unter anderem: “Für das Fahrzeug
besteht keine Garantie." An der Windschutzscheibe des Wohnmobils befand sich
eine gelbe Umweltplakette (Feinstaubplakette Schadstoffgruppe 3). Die Frau hatte
wegen dieser Plakette nachgefragt. Der Verkäufer hatte ihr gesagt, die Plakette
sei beim Erwerb des Fahrzeugs vorhanden gewesen, und er gehe davon aus, dass das
Fahrzeug sie auch wieder erhalte. Das war jedoch nicht der Fall. Der Hersteller
des Wohnmobils teilte der Käuferin mit, dass der Motor des Fahrzeugs nicht die
Euronorm erfülle und es deshalb als „nicht schadstoffarm" eingestuft werde.
Daher könne eine Plakette nicht zugeteilt werden, und auch eine Umrüstung sei
nicht möglich. Die Frau erklärte daraufhin schriftlich den Rücktritt vom
Kaufvertrag und forderte den Verkäufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrages auf.
Dieser verweigerte das aber und erhielt in den Vorinstanzen sowie beim BGH
Recht.
Entscheidend sei die Klausel im Vertrag: “Für das Fahrzeug
besteht keine Garantie." Da beide als Verbraucher gehandelt hätten, sei somit
eine Gewährleistung ausgeschlossen. Es komme daher hier nicht auf die „gelbe
Plakette“ an. Die von den Parteien als juristischen Laien gewählte Formulierung
sei als ein Gewährleistungsausschluss zu verstehen. Auch hätten beide keine
Vereinbarung getroffen, aus der hervorgehe, dass das Fahrzeug auch in
Umweltzonen benutzt werden könne. Der Verkäufer habe im Hinblick auf die gelbe
Umweltplakette gerade keine Zusagen gemacht. Er habe die Käuferin lediglich
darauf hingewiesen, dass ihm nicht bekannt sei, wann und unter welchen Umständen
das Fahrzeug die Plakette erhalten habe.
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