Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Vertragsrecht

 

Krachende Kokosnüsse sind kein Mangel

Koblenz/Berlin. Wer an seinem Urlaubsort Mängel feststellt, muss seinen Reiseveranstalter benachrichtigen. Die Anzeige gegenüber der örtlichen Hotelleitung genügt nicht. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 5. Oktober 2009 (Az: 5 U 766/09) hervor.

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Lange Hosen sind kein Minderungsgrund

München/Berlin. Wenn man im Urlaub zum Abendessen in einem gehobenen Hotel eine lange Hose tragen muss, ist das noch lange keine Beeinträchtigung der Reise. Daher können die Betroffenen auch keine Reisepreisminderung vornehmen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16. Juni 2010 (Az: 223 C 5318/10) sei hingewiesen.

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Piraten auf hoher See - Reisepreisminderung

München/Berlin. Routenänderungen einer geplanten Seereise sind nur dann zulässig, wenn die Gründe hierfür erst nach dem Abschluss des Vertrages eintreten. Entfallen bei einer Kreuzfahrt wegen Piratenüberfällen von acht vorgesehenen Anlaufhäfen drei, ist eine Minderungsquote von 25 % angemessen. Dies geht aus eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 14. Januar 2010 (Az: 281 C 31292/09) hervor.

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Reisebüro haftet bei Zelt- statt Hotelzimmerbuchung

Berlin. Bucht ein Reisebüro für einen Kunden irrtümlich ein Doppelzelt statt des gewünschten Doppelzimmers, haftet es als Reisevermittler auf Schadensersatz. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Menden vom 5. April 2006 (Az: 4 C103/05).

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Reisebüro muss nicht auf Passzwang hinweisen - wohl aber der Reiseveranstalter

Berlin. Wer vom Reisebüro nicht auf den Passzwang hingewiesen wurde und mangels Reisepass am Flughafen zurückgewiesen wird, kann keinen Schadensersatz vom Reisebüro verlangen. Verantwortlich für die fehlende Information ist vielmehr der Reiseveranstalter. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2006 hervor (Az:  X ZR 198/04).

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Reisemängel: Bei Reklamationen nicht zu lange zögern!

Düsseldorf/Berlin. Möchten Reisende gegenüber ihrem Reiseveranstalter Ersatzansprüche anmelden, weil Reisemängel die Urlaubsfreude getrübt haben, so hat man nach Ende der Reise hierfür regelmäßig nur einen Monat Zeit. Ist der Reisende aber ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung dieser Frist gehindert worden, so hat man auch danach noch die Möglichkeit, die Ansprüche anzumelden, wenn er dies nach Wegfall des Hinderungsgrundes „unverzüglich“ tut. Dies ergeht aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 13. Juli 2006 (Az: 1 U 254/05).

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Reisepreisminderung bei Diskolärm

Köln/Berlin. Wer in einer Ferienanlage von Diskolärm bis in die Morgenstunden gestört wird, kann den Reisepreis um bis zu 60 % mindern und Schadensersatz verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26. Februar 2008 (Az: 133 C 533/06) hervor.

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Schäden an Musikinstrumenten als Reisegepäck - Fluggesellschaft haftet

Berlin. Werden Musikinstrumente in Instrumentenkoffern als Reisegepäck aufgegeben, haftet die Fluggesellschaft bei einer Beschädigung. Dies geht aus einem Urteil des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 29. März 2006 (Az: 3 U 272/05) hervor.

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Unkomfortable Reisezeiten sind bei Pauschalreisen hinzunehmen

München/Berlin. Vereinbart man bei einer Pauschalreise keine verbindlichen Reisezeiten, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden. Dadurch könne auch die Nachtruhe beeinträchtigt werden, entschied das Amtsgericht München am 30. Dezember 2010 (Az: 173 C 23180/10).

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Urlaub nicht zu spät stornieren

Coburg/Berlin. Eine seit langem geplante und gebuchte Urlaubsreise wegen Erkrankung absagen zu müssen, ist ärgerlich genug. Mit einer Reiserücktrittsversicherung wähnt man sich zumindest sicher vor den Stornierungskosten. Doch Vorsicht. Wer in Kenntnis seiner Erkrankung die Reise zu spät absagt und dadurch erhöhte Stornokosten verursacht, kann seinen Anspruch gegen die Versicherung verlieren. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 27. März 2009 (Az: 32 S 7/09) hervor.

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