Vertragsrecht
Ärzte müssen über alternative Behandlungsmethoden aufklären
Naumburg/Berlin. Ein Arzt ist grundsätzlich verpflichtet,
seine Patienten über Art und Risiko der von ihm gewählten Behandlungsmethode zu
informieren. Gibt es eine gleichwertige, mit anderen Risiken verbundene
Alternative, muss er diese dem Patienten ebenso mitteilen. In einem solchen Fall
kann der Patient entscheiden, welche Behandlungsweise er wünscht. Das ergibt
sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 20. Dezember 2007 (AZ:
1 U 95/06).
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Rechtsschutzversicherung zahlt bereits bei Kündigungsandrohung
durch Arbeitgeber
Karlsruhe/Berlin. Bisher weigerten sich die
Rechtsschutzversicherer häufig, dem versicherten Arbeitnehmer bei Streit um den
Arbeitsplatz bereits dann Kostenschutz für die Einschaltung eines Rechtsanwalts
zu gewähren, wenn vom Arbeitgeber noch keine Kündigung ausgesprochen wurde.
Typischerweise wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber das Angebot eines
Aufhebungsvertrages unterbreitet verbunden mit der Kündigungsandrohung für den
Fall, dass der Arbeitnehmer nicht unterschreibt. Die Rechtsschutzversicherer
argumentieren dann gerne, dass noch kein Versicherungsfall in der
Rechtsschutzversicherung vorläge, welcher die Kostenübernahme hinsichtlich eines
Rechtsanwalts rechtfertige. Da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, das
Aufhebungsangebot des Arbeitgebers anzunehmen, bestünde ein Rechtsschutzanspruch
erst dann, wenn die Kündigung tatsächlich erfolgt ist.
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Zahnschmerzen einer Patientin falsch interpretiert – Zahnarzt
zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Köln/Berlin. Ein Arzt, der die Beschwerden eines Patienten
nicht ernst nimmt und sie nicht behandelt, kann zu Schadensersatz und
Schmerzensgeld verurteilt werden. Verwiesen sei auf ein Urteil des
Oberlandesgerichts Köln vom 1. März 2006 (AZ: 5 U 148/04).
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Keine Ersatzzustellung ohne den Empfänger darüber zu
informieren
Köln/ Berlin. Paketdienste dürfen Postsendungen nicht an Nachbarn oder
Hausbewohner aushändigen, ohne den eigentlichen Empfänger darüber zu
benachrichtigen. AGB-Klauseln, die das anders regeln, sind eine unangemessene
Benachteiligung für den Paketempfänger und somit ungültig, so das
Oberlandesgericht (OLG) Köln am 2. März 2011 (AZ: 6 U 165/10 OLG). Damit hob es
eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln vom 18. August 2010 auf.
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Golfclub muss Darlehen an ausscheidende Mitglieder
zurückzahlen
Düsseldorf/Berlin. Gewähren neue Mitglieder ihrem Golfclub bei ihrem Eintritt
ein Darlehen muss der Golfclub bei deren Ausscheiden das Darlehen zurückzahlen.
Er darf die Zahlung nicht mit der Begründung verweigern, dass keine Wartelisten
von weiteren Interessenten bestehen. Das folgt aus einem Urteil des
Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. Juni 2007 (AZ: 23 U 36/07).
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Vorsicht Garantiefall
München/Berlin. Verlangt ein Käufer die Rückabwicklung
eines Kaufvertrages, so kann er dies in der Regel nur gegenüber dem Verkäufer
durchsetzen. Anderes gilt nur, wenn der Hersteller im Garantievertrag
ausdrücklich die Möglichkeit der Rückabwicklung aufgenommen hat - was aber so
gut wie nie vorkommt. Siehe hierzu das Urteil des Amtsgerichts München vom 30.
Dezember 2009 (AZ: 121 C 22939/09).
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