Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Verkehrsrecht

 

Wenn's knallt ... CRASH! ... Und nun?

 

Wenn er passiert, der Crash, sind Sie zunächst ganz auf sich allein gestellt. Die Entscheidungen, die unmittelbar nach dem Unfall getroffen werden müssen, sind allerdings von hoher und weitreichender Bedeutung.

Hier finden Sie eine kurze Zusammenstellung der besonders wichtigen Dinge, die Sie nach dem Unfall veranlassen und bedenken sollten:

 

Anwalt für Verkehrsrecht

Unfallstelle absichern Warnblinker an - Warndreieck aufstellen
Verletzten helfen Rettungswagen rufen -  Erste Hilfe leisten
Unfallaufnahme veranlassen Polizei rufen
Ruhig bleiben

Keinerlei Diskussion mit dem Unfallgegner zur Schuldfrage

Keine voreiligen Schuldeingeständnisse

Unfallstelle nicht verlassen und nichts verändern, bevor die Polizei kommt

Beweise sichern

Etwaige Veränderungen an der Unfallstelle durch den Unfallgegner dokumentieren (Notizen/Fotos)

Namen und Adressen von Zeugen notieren

Die Polizei ist da

Akzeptieren Sie eine Verwarnung nur, wenn Ihr Verschulden eindeutig ist

Keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei

Klaren Kopf behalten

Lassen Sie sich von niemandem ein "günstiges" Mietauto oder einen "tollen" Sachverständigen aufdrängen.

Wenn man Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer verbinden will, "damit es schnell geht", sagen Sie: "Nein, danke!"

 

Verkehrsrecht Rechtsanwalt Gerhard Raab

 

Ja, und danach sollten Sie dann schnellstens einen Termin mit Ihrem Rechtsanwalt vereinbaren. Zunächst geht es fast immer um die Frage "schuld oder nicht schuld". Auch dann, wenn Sie meinen, die Schuldfrage sei eindeutig, sollten Sie auf den Rat Ihres Anwalts nicht verzichten. Er wird Ihnen kompetent, zuverlässig und fallbezogen die anstehenden Fragen beantworten. 

  • Wann kann der Wagen in die Werkstatt, ohne dass Schadensersatzansprüche gefährdet werden?
  • Sollte vorher ein Gutachten von einem Kraftfahrzeugsachverständigen eingeholt werden? 
  • Wie steht es mit der Wertminderung nach Reparatur? Wann liegt ein Totalschaden  vor? 
  • Muss die eigene Haftpflichtversicherung verständigt werden? 
  • Soll man seinen Kaskoversicherer in Anspruch nehmen? Oder wäre das ein Fehler?
  • Und wenn der Crash heftig war: Besteht ein Schmerzensgeldanspruch? Brauchen Sie dafür ein Attest vom Arzt? Wann kann man einen Haushaltsführungsschaden geltend machen? Und, und, und ...
 
Schmerzensgeld Verkehrsunfall

In jedem Fall sorgt Ihr Rechtsanwalt für die bestmögliche Abwicklung. Er läßt sich von keiner Partei hinhalten, er kennt alle Tricks und Schliche, die gelegentlich versucht werden - und tappt deswegen auch in keine Falle. Und wenn Ihr Unfallgegner schuld war, zahlt die gegnerische Versicherung das Rechtsanwaltshonorar. Sind Sie rechtsschutzversichert, brauchen Sie über das Honorar ohnehin nicht nachzudenken.

 

 

Aber Vorsicht bei manchen Rechtsschutzversicherern: Ihnen steht immer die freie Anwaltswahl zu. D. h., Sie bestimmen den Rechtsanwalt und nicht die Rechtsschutzversicherung. Deshalb ist dringend davon abzuraten, selbst Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung aufzunehmen. Überlassen Sie das in Ihrem Interesse dem Rechtsanwalt. Sie brauchen ihm nur die Versicherungsgesellschaft und Ihre Versicherungsscheinnummer zu nennen und er holt die Kostendeckungszusage ein.

Einige Rechtsschutzversicherer wollen Ihnen einen Anwalt "andienen", mit dem die Versicherung zusammenarbeitet. Dieser Anwalt erhält seine Aufträge von der Versicherung. Und da können Sie sich leicht vorstellen, wessen Interessen der "Versicherungsanwalt" an erster Stelle im Auge haben wird...

 
 

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