Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

online Kündigungsschutzklage

Ablauf der online Kündigungsschutzklage
   
Schritt 1

Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage

  • Sie füllen das online Formular aus
  • Damit gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein
  • Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung
  • Unterlagen (z. B. den Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben) können Sie jederzeit nachreichen
  • Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt

Schritt 2

Arbeitsrecht Kündigung

  • Wir setzen uns daraufhin, sollten Fragen bestehen, mit Ihnen in Verbindung
  • Sie schicken an uns die unterschriebene Vollmacht per Post zurück
  • Damit erteilen Sie den Auftrag, Sie zu vertreten und für Sie beim Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage einzureichen
  • Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, holen wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage ein

Schritt 3

Arbeitsrecht online

  • Nach Eingang der Klage bei Gericht bestimmt das Arbeitsgericht kurzfristig Termin zur Güteverhandlung
  • Diesen Termin, der eine vergleichsweise Einigung zum Ziel hat, nehmen wir für Sie wahr
  • Wenn ein Vergleich vertretbar erscheint, werden wir ihn mit Widerrufsvorbehalt schließen
  • Widerrufsvorbehalt heißt, wir haben eine Frist von zwei bis drei Wochen, innerhalb der der Vergleich widerrufen werden kann
  • Diese Zeit nutzen wir, um gemeinsam zu besprechen, ob der Vergleich für Sie akzeptabel ist
  • Sind Sie und die Beklagtenseite mit dem Vergleich einverstanden, ist der Rechtsstreit beendet

Schritt 4

Arbeitsrecht Gerhard Raab Rechtsanwalt

  • Wenn der Vergleich entweder von Ihnen oder von der Arbeitgeberseite widerrufen wird, bestimmt das Gericht den Kammertermin
  • Im Kammertermin wird das Gericht nochmals den Abschluss eines Vergleichs anregen
  • Kommt es nicht zu einem Vergleich, muss das Gericht durch Urteil entscheiden
  • Diejenige Prozeßpartei, für die das Urteil   nachteilig ist, kann gegen das Urteil beim Landesarbeitsgericht Berufung einlegen
   
   
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weitere Informationen 

 

Rechtsanwalt Gerhard Raab

Aachener Straße 585 · 50226 Frechen-Königsdorf

Telefon: 02234 - 6 39 90 · Telefax: 02234 - 6 49 60

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