Am Anfang der anwaltlichen Tätigkeit steht das Problem, das es für den Mandanten zu lösen gilt. Unabhängig vom jeweiligen Rechtsgebiet ist meistens eine Konfliktsituation der Anlass, das Know-How des Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Der Konflikt kann bereits bestehen oder sich als denkbare und mögliche Entwicklung darstellen.
Um eine Lösung erarbeiten zu können, muss das Problem analysiert werden. Die Erarbeitung des Sachverhalts ist der Grundstein für die rechtliche Würdigung. Wesentliches von Unwesentlichem zu trennen – daraus entsteht der Sachverhalt, dessen rechtliche Möglichkeiten ausgelotet und erarbeitet werden müssen.
Sind Sachverhalt und Rechtslage geklärt, ist die Lösung der Schritt, der zum Ziel führt. Lösung heißt, Erreichbares zu ermöglichen, aber auch klarzustellen, wann ein Ziel nur unrealistisches Wunschdenken ist. Recht besteht nicht nur aus Schwarz und Weiß, sondern ist eine Palette unendlich vieler Grautöne.
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub…
Erbe, Erbengemeinschaft, Erbfolge, Erbschein, Erbvertrag, Nachlassverzeichnisses, Pflichtteil, Testament, Vermächtnis …
Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich…
Was ist zu tun, wenn ein Schuldner nicht zahlt?
Betriebskosten, Eigenbedarf, Kündigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Modernisierung, Schönheitsreparaturen…
Akteneinsicht, Vertretung im Ermittlungsverfahren, Strafverteidigung…
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Schadenregulierung, Schmerzensgeld, Unfallflucht…
AGB, Gewährleistung, Haftungsausschluß, Immobilien, Versendungskauf, Vertragsgestaltung, Vorvertrag, Widerrufsrecht…
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