Keine Abmahnung für Vorbereitungen zu
Betriebsratswahl
Ein Arbeitnehmer, der einen Betriebsrat gründen möchte und
hierfür während seiner Arbeitszeit ein Einladungsschreiben für die
Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes vorbereitet, kann deswegen nicht
abgemahnt werden. Das folgt aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.
September 2010 (AZ: 5 Ca 1030 d/10).
Die Sachbearbeiterin arbeitete in einem Betrieb ohne
Betriebsrat. Gemeinsam mit zwei Kollegen beschloss die Frau, eine
Wahlversammlung zur Gründung eines Betriebsrats einzuberufen. Die drei
Mitarbeiter forderten von ihrem Arbeitgeber mit Hinweis auf die Wahlordnung,
ihnen die zur Ausfertigung einer Wählerliste erforderlichen Unterlagen zukommen
zu lassen. Der Geschäftsführer beanstandete, dass in dem Schreiben die Anschrift
bzw. Firmenbezeichnung nicht korrekt sei. Die Mitarbeiterin telefonierte mit dem
einen der beiden Kollegen und dieser korrigierte das Schreiben. In der
Mittagspause trafen sich die drei Mitarbeiter, um das Schreiben gemeinsam zu
unterschreiben. Daraufhin mahnte der Arbeitgeber die Frau ab, weil sie während
der Dienstzeit Tätigkeiten ausgeführt habe, die nichts mit ihrer eigentlichen
Aufgabe zu tun hätten. Die Mitarbeiterin klagte auf Entfernung der Abmahnung aus
ihrer Personalakte.
Die Richter gaben der Klage statt. Die Frau habe keine
Vertragsverletzung begangen, die eine Abmahnung rechtfertige. Es sei
unerheblich, ob die Mitarbeiterin das Schreiben tatsächlich während ihrer
Arbeitszeit verfasst und korrigiert habe. Arbeitnehmer, die eine
Betriebsratswahl vorbereiteten, seien nicht verpflichtet, die dafür nötigen
Vorbereitungen in der Pause oder außerhalb der Arbeitszeit zu erbringen.
Mitglieder des Betriebsrats seien für die Durchführung der Betriebsratsaufgaben
von der Arbeitsleistung zu befreien. Gleiches müsse auch für die eine
Wahlversammlung einberufenden Arbeitnehmer gelten. Die Klägerin sei keiner
privaten Tätigkeit nachgegangen, sondern habe sich für das vom Gesetzgeber
gewollte Ziel der Gründung eines Betriebsrates eingesetzt.
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