Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Keine Kündigung wegen drei verschenkter Schrauben

 

Auch der Diebstahl geringwertiger Gegenstände kann die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters rechtfertigen. Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen. Eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer spricht gegen eine solche Kündigung. So entschied das Arbeitsgericht Bonn am 21. Oktober 2010 (AZ: 1 BV 47/10).

Der frühere Mitarbeiter eines Unternehmens hatte einige ehemalige Kollegen in deren Pause während der Spätschicht gefragt, ob sie ihm drei bestimmte Schrauben besorgen könnten. Der erste Versuch scheiterte. Einer der Mitarbeiter weigerte sich: Die Zeiten hätten sich geändert, heute riskiere man hierfür seinen Arbeitsplatz. Später kam der Betriebsratsvorsitzende, der seit mehr als 30 Jahren bei seinem Arbeitgeber tätig ist, hinzu. Er half seinem alten Arbeitskollegen. Er ging zur Materialausgabe, gab dort an, die drei Schrauben für eine bestimmte Maschine zu brauchen und verschenkte die Schrauben an seinen Ex-Kollegen. Der Wert der Schrauben lag bei 28 Cent. Ans Licht kam der Vorfall durch einen anonymen Brief an den Arbeitgeber. Der reagierte sofort und forderte vom Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Betriebsratsvorsitzender nicht gekündigt werden. Der Betriebsrat verweigerte diese jedoch. Auf Antrag des Arbeitgebers sollte das Arbeitsgericht die Zustimmung jetzt durch Gerichtsentscheidung ersetzen.

Die Richter wiesen das zurück. In der Verhandlung betonten sie zwar ausdrücklich, dass auch ein Betrug, bei dem es um drei Schrauben im Wert von 28 Cent ginge, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen könne. Aber es komme immer auf den konkreten Fall an. Hier habe vor allem die lange Betriebszugehörigkeit des Mitarbeiters eine große Bedeutung. Positiv zu bewerten sei auch, dass der ertappte Betriebsratsvorsitzende nicht geleugnet, sondern sein Vorgehen sofort bedauert hätte.

 

 

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