Betriebsratsschulung im Arbeitsrecht:
Arbeitgeber trägt die Kosten
Köln /Berlin. Die Strafvorschriften des
Betriebsverfassungsgesetzes gehören zum Grundwissen für Betriebsräte. Die Kosten
für eine entsprechende Schulung des Betriebsrates muss der Arbeitgeber daher
tragen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln
vom 21. Januar 2008 (AZ: 14 Ta BV 44/07).
Der Betriebsrat eines großen Unternehmens hatte beschlossen,
seinen Vorsitzenden an einem Seminar „Strafrechtliche Risiken der
Betriebsratstätigkeit“ teilnehmen zu lassen. Die Freistellung für das Seminar
und die Übernahme der Seminarkosten lehnte das Unternehmen jedoch ab: Das Thema
des Seminars sei zwar nützlich, für die Tätigkeit als Betriebsrat jedoch nicht
erforderlich.
Der Betriebsrat argumentierte, dass die meisten Mitglieder
kaum Rechtskenntnisse hätten, es jedoch eine Reihe strafrechtlicher Aspekte
gäbe, die für seine tägliche Arbeit wichtig seien. Darüber hinaus müsse er
häufig auch Journalisten Rede und Antwort stehen. Hier entstehe oft
Unsicherheit, was gesagt werden dürfe.
Die Richter sahen das ähnlich. Inhalt des Seminars seien
Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes. Dieses Gesetz bilde die Grundlage
für das Handeln der Betriebsräte. Kenntnisse über diese Rechtsgrundlage gehörten
daher zum Basiswissen. Insbesondere nannten die Richter die Regelung des
Gesetzes, die die Begünstigung von Mitgliedern des Betriebsrates untersagt – wie
zum Beispiel durch mehr Urlaubstage, eine verbilligte Werkswohnung oder
Personalrabatte. Die Grenzziehung zwischen erlaubter Behandlung und verbotener
Begünstigung sei schwierig, umso wichtiger sei es, dass die handelnden
Betriebsräte Gesetze und Rechtsprechung gut kennen würden.
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