Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

 

Arbeitnehmer muss Selbstbeteiligung bei Unfall mit Dienstwagen zahlen

 

Hamburg/Berlin. In zahlreichen Verträgen für die Überlassung von Dienstwagen ist geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einem von ihm verschuldeten Unfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Der Arbeitgeber trägt in der Regel die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und ggf. die Kosten der Höherstufung in der Versicherung. Diese Aufteilung der Kosten ist nicht zu beanstanden, entschied das Arbeitsgericht Hamburg am 22. April 2008 (AZ: 20 Ca 174/07).

Ein Angestellter verursachte einen Unfall mit seinem Dienstwagen. Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ist geregelt, dass in solchen Fällen der Arbeitnehmer 500 Euro Selbstbeteiligung zahlen muss. Gegen diese Mithaftung wandte sich der Mann.

Das Gericht hielt es aber für angemessen, den Kläger in diesem Umfang zu beteiligen. Schließlich trage der Arbeitgeber die Kosten für den übrigen vollen Schutz. Mit der Vollkaskoversicherung habe der Arbeitgeber eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz bzw. zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden getroffen. Ohne eine solche Vollversicherung müsse die Verantwortlichkeit erst mühsam geklärt werden. Zudem wäre dann das Risiko wesentlich höher, dass der Arbeitgeber mehr zahlen müsse.

 

 

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