Arbeitnehmer muss Selbstbeteiligung
bei Unfall mit Dienstwagen zahlen
Hamburg/Berlin. In zahlreichen Verträgen für die Überlassung
von Dienstwagen ist geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einem von ihm
verschuldeten Unfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Der Arbeitgeber trägt
in der Regel die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und ggf. die Kosten der
Höherstufung in der Versicherung. Diese Aufteilung der Kosten ist nicht zu
beanstanden, entschied das Arbeitsgericht Hamburg am 22. April 2008 (AZ: 20 Ca
174/07).
Ein Angestellter verursachte einen Unfall mit seinem
Dienstwagen. Im Dienstwagen-Überlassungsvertrag ist geregelt, dass in solchen
Fällen der Arbeitnehmer 500 Euro Selbstbeteiligung zahlen muss. Gegen diese
Mithaftung wandte sich der Mann.
Das Gericht hielt es aber für angemessen, den Kläger in diesem
Umfang zu beteiligen. Schließlich trage der Arbeitgeber die Kosten für den
übrigen vollen Schutz. Mit der Vollkaskoversicherung habe der Arbeitgeber eine
angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz bzw. zur Reduzierung etwaiger
Unfallschäden getroffen. Ohne eine solche Vollversicherung müsse die
Verantwortlichkeit erst mühsam geklärt werden. Zudem wäre dann das Risiko
wesentlich höher, dass der Arbeitgeber mehr zahlen müsse.
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