Rechtsanwalt Gerhard Raab in Frechen-Königsdorf

Heimlich Personalgespräch aufgezeichnet - fristlos gekündigt

 

Mainz/Berlin. Personalgespräche sind vertraulich. Zeichnet ein Arbeitnehmer heimlich ein solches Gespräch auf, ist dem Arbeitgeber nicht mehr zuzumuten, mit ihm zusammenzuarbeiten. Eine fristlose Kündigung ist rechtens, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 30. April 2012 (AZ: 5 Sa 687/11).

Der Arbeitnehmer hatte das Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten heimlich aufgezeichnet. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber fristlos.

Zu Recht. Die heimliche Aufzeichnung eines Personalgesprächs rechtfertigt die fristlose Kündigung. Arbeitnehmern sei es grundsätzlich verboten, zu einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber heimlich ein aufnahmebereites Gerät mitzubringen. Darin dokumentiere sich ein Misstrauen gegenüber dem Arbeitgeber. Dieses schließe eine weitere gedeihliche Zusammenarbeit aus. Der Arbeitnehmer könne zur Sicherung dessen, was in dem Gespräch gesagt werde, ein Betriebsratsmitglied oder einen Anwalt hinzuziehen. Dies dürfe der Arbeitgeber nicht verweigern.

 

 

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